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Urteil zum Motor EA 897evo im Porsche Abgasskandal: LG Stuttgart verurteilt Audi AG zum Schadensersatz

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 01. Februar 2021

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Unsere Kanzlei hat für einen geschädigten Porschefahrer ein positives Urteil im Abgasskandal erstritten (Urteil vom 26.01.2021, Az. 15 O 456/20). Das Landgericht Stuttgart hat die Audi AG weg vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 12.573,02 € verurteilt. Eine Besonderheit war, dass der Kläger das Auto vor Klageerhebung bereits verkauft hatte.

Urteil im Abgasskandal zum Motor EA 897evo: Der Sachverhalte zum Fall

Im Fall vor dem LG Stuttgart ging es um einen Porsche Cayenne S 3.0 l Diesel Euro 6 Sechszylinder mit Erstzulassung 2014. Der Motor für diesen  Porsche Cayenne wurde von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Unser Mandant hatte das Auto im Jahr 2017 als Gebrauchtwagen gekauft und teilweise finanziert. Das Auto hatte er Anfang 2020 vor Erhebung der Klage weiterverkauft. Für das Fahrzeug lag ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Ihm wurde ein Softwareupdate angeboten, das er nicht sofort aufspielen ließ. In der Folge wurde er vom Kraftfahrt-Bundesamt darauf hingewiesen, dass bei einer Weigerung des Aufspielens eine Betriebsuntersagung gem. § 5 FVZ droht. Unser Mandant ließ das Softwareupdate dann aufspielen.

LG Stuttgart: Unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor

Das Landgericht Stuttgart sah es nach der mündlichen Verhandlung als erwiesen an, dass das streitgegenständliche Fahrzeug, respektive der Motor zum Zeitpunkt des Kaufs manipuliert waren und die Beklagte dafür zu haften hat. Dabei stellt das Gericht darauf ab, dass ein Autokäufer bei Erwerb des PKW darauf vertrauen darf, dass die notwendige EG-Typengenehmigung formal vorliegt und dass auch nachträglich keine Rücknahme oder Änderung droht. Entsprechend dieser Erwartung ist dem Inverkehrbringen eines Motors, respektive Fahrzeugs, ein entsprechender Erklärungswert beizumessen. In dem Porsche Cayenne war zwar keine Abschalteinrichtung verbaut, die mit derjenigen im VW-Skandalmotor EA 189 identisch ist. Jedoch drohte dem Kläger im vorliegenden Fall unstreitig eine Untersagung der Betriebserlaubnis, sofern er sich weigern würde, das Softwareupdate aufzuspielen. Daher  ist das Gericht von einer vergleichbar unzulässigen Abschalteinrichtung und damit einer entsprechenden Täuschung der Beklagten ausgegangen.

Auch in Bezug auf die sogenannte Kausalität sah das Landgericht Stuttgart keine Probleme. Schließlich entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass potentielle Käufer vom Kauf absehen, wenn bekannt ist, dass Maßnahmen bis hin zur Stilllegung drohen. Insbesondere hat es dazu Stellung genommen, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der fehlenden Kausalität bei Erwerben nach September 2015 nicht auf den hiesigen Fall anwendbar ist, weil es sich vorliegend schon nicht um ein Fahrzeug mit Motor EA 189 handelte. Ebenso sei es irrelevant, dass der Kläger das Fahrzeug nicht direkt von der Beklagten erworben hat, weil die Täuschung noch fortwirkte.

Verkauf des Fahrzeugs beeinträchtigt Vorgehen nicht

Unproblematisch war es im vorliegenden Fall, dass der Kläger das Fahrzeug bereits vor Klageerhebung veräußert hatte und das Softwareupdate bereits aufgespielt wurde. Das Gericht hat völlig zu Recht festgestellt, dass es für die Frage des Schadens nur auf den Zeitpunkt des Erwerbs ankommt. Das Fahrzeug hat zu diesem Zeitpunkt den berechtigten Erwartungen des Klägers nicht entsprochen und war, wegen der drohenden Betriebsuntersagung, für seine Zwecke nicht voll brauchbar.

Fazit zum Urteil

Das Landgericht Stuttgart hat die Audi AG weg vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gem. §§ 826, 831 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Zugesprochen wurden auch die Kosten der Fremdfinanzierung, Nutzungsersatz wurde auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 250.000 km abgezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Diese Entscheidung stärkt aber schon jetzt die Rechte geschädigter PKW-Eigentümer mit 3.0 Liter-Motoren des VW-Konzerns. Immer mehr Gerichte verurteilen die Audi AG, die Porsche AG und die Volkswagen AG auch bei Dieseln mit manipulierten 3-Liter-Dieselmotoren zum Schadenersatz.

Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. Für betroffene Autofahrer bedeutet das: Wer seine Ansprüche jetzt geltend macht, profitiert von der sicheren Rechtslage, einem geringen Risiko und einer schnelleren Abwicklung.

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