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Urteil zur Rückforderung von Beitragsanpassung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 11. April 2024

Lupe-Notizblock

Das Landgericht Bremen hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Verfahren zur Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen die Unwirksamkeit von Erhöhungen der LKH Landeskrankenhilfe V.V.a.G teilweise bestätigt (Urteil vom 28.03.2024, Az. 8 0 1396/23, noch nicht rechtskräftig).

Darum ging es im Verfahren gegen die LKH

Unser Mandant unterhält seit vielen Jahren eine private Kranken- und Pflegeversicherung bei der LKH Landeskrankenhilfe V.V.a.G.. Während der Vertragslaufzeit kam es in verschiedenen Tarifen zu Beitragserhöhungen, die unser Mandant monatlich an die LKH zahlte. Der Versicherer kündigte die Beitragserhöhungen jeweils mit Schreiben vor der Erhöhung an. Unser Mandant ließ die Schreiben zunächst durch unsere Kanzlei prüfen und wehrte sich anschließend gegen die Beitragserhöhungen.

Das Landgericht Bremen hat mehrere Beitragsanpassungen der LKH wegen formeller Fehler bei der Mitteilung für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte klar, dass Versicherungen bei Beitragsanpassungen nicht nur in materieller, sondern auch in formeller Hinsicht strengen Anforderungen genügen müssen. Die Mitteilungen der LKH an den Kläger über die Prämienerhöhungen genügten diesen Anforderungen teilweise nicht, da sie nicht hinreichend auf die Änderung der auslösenden Faktoren Bezug nahmen bzw. nicht deutlich machten, dass die Schwellenwerte für eine Anpassung überschritten waren. Dies betraf die Erhöhungen für den Tarif 105 zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015. Aufgrund der formellen Mängel hat der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Prämien.

Das Gericht verurteilte die LKH zur Rückzahlung von 525,84 Euro zuzüglich Zinsen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Beklagte die Nutzungen, die sie aus den zu Unrecht erhobenen Prämien gezogen hat, an den Kläger herauszugeben hat.

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Das Urteil zeigt, dass an die Mitteilung von Beitragsanpassungen strenge Anforderungen zu stellen sind. Durch eine detaillierte Auseinandersetzung mit den formalen Anforderungen an Beitragsanpassungen stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen gegenüber den Krankenversicherungen.

Versicherte müssen nicht jede Beitragserhöhung ungeprüft hinnehmen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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