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Urteil zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 11. April 2024

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Weiteres Urteil der Kanzlei AKH-H gegen die DKV Deutsche Krankenversicherung AG in einem Fall zur Rückzahlung unzulässiger Beitragserhöhungen. Das Amtsgericht Lörrach hat den Versicherer zur Rückzahlung von Beitragserhöhungen in Höhe von rund 1.500,- Euro nebst Zinsen verurteilt (Urteil vom 18.03.2024, Az. 3 C 220/22, noch nicht rechtskräftig).

Kernpunkte des Urteils zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beitragserhöhungen

Unser Mandant und sein Sohn sind bei der DKV in verschiedenen Tarifen privat krankenversichert. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei verlangte er die Beitragserhöhungen der letzten drei Jahre zurück. Die Erhöhungen sind u.a. dann unwirksam, wenn keine ordnungsgemäße Mitteilung über die für die Beitragserhöhung maßgeblichen Gründe erfolgt ist.

Das Gericht verurteilte die DKV zur Zahlung von 1.565,59 Euro nebst Zinsen an den Versicherungsnehmer, da die Beitragserhöhungen ohne rechtliche Grundlage erfolgt seien. Die Entscheidung beruht auf der Feststellung, dass die konkreten Beitragserhöhungen nach § 203 Abs. 5 VVG fehlerhaft waren, weil die maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Beiträge nicht ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Insbesondere wurde nicht darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der Berechnungsgrundlage über den geltenden Schwellenwert hinaus die Erhöhungen ausgelöst hat.

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Das Urteil zeigt, dass an die Mitteilung von Beitragsanpassungen strenge Anforderungen zu stellen sind. Durch eine detaillierte Auseinandersetzung mit den formalen Anforderungen an Beitragsanpassungen stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen gegenüber den Krankenversicherungen.

Versicherte müssen nicht jede Beitragserhöhung ungeprüft hinnehmen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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