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VW Dieselskandal: AKH-H erstreitet erneut Urteil zum Motor EA 189

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 13. September 2022

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Das Landgericht Braunschweig hat die Volkswagen AG erneut in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren im VW Abgasskandal zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 30.08.2022, Az. 11 O 3882/20 (507), noch nicht rechtskräftig). Es ging um einen VW Caddy 1.6l TDI mit dem Motor EA 189, den unser Mandant im März 2012 als Neuwagen gekauft hatte.

Der Motor EA 189, der als Skandalmotor im VW Dieselskandal bekannt wurde, ist mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet. So werden die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten. Für das Fahrzeug gab es einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt; das Software-Update zur Beseitigung der illegalen Abschalteinrichtung ließ unser Mandant auch aufspielen.

Das Landgericht Braunschweig bejahte Schadensersatzansprüche gegen VW wegen Abgasmanipulation und dass der Kläger beim Kauf seines Autos mit dem Motor EA 189 vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurde. Abzuziehen sind der Verkaufserlös des Fahrzeuges und den Nutzungsvorteil auf Grundlage der gefahrenen Kilometer.

Urteil zum Motor EA 189: Schadensersatz bei Neuwagen bis zu zehn Jahre nach Kauf möglich

Für Betroffene wichtig zu wissen ist, dass weder das Aufspielen des Software-Updates noch der Verkauf der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entgegensteht. Geschädigte, die ihr Fahrzeug mit dem Motor EA 189 als Neuwagen gekauft haben, müssen keine Verjährung fürchten; sie können auch heute noch Schadensersatz wegen Abgasmanipulation erhalten – bis zu zehn Jahre nach Kauf. Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind auch noch andere vom Vorwurf der Abgasmanipulationen betroffene VW-Autos, beispielsweise die Motorenvarianten EA 288, EA 896 oder EA 897.

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  1. Schadensersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im VW Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken des Volkswagenkonzerns. Sie können erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese sind entweder auf die Rückabwicklung des Vertrages gerichtet oder auf eine Schadensersatzzahlung, sofern Sie das Auto behalten möchten.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

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