0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

VW Musterfeststellungklage: Mehr Nach- als Vorteile gegenüber Individualklagen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 04. September 2019

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den ersten Termin für eine mündliche Verhandlung der VW Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes mit dem ADAC auf den 30. September 2019 festgesetzt. Dieser Tag ist sowohl Stichtag für die Anmeldung für Verbraucher zur Musterfeststellungsklage, als auch für die Abmeldung für bereits registrierte Verbraucher. Bis jetzt haben rund 430.000 Verbraucher Ansprüche im Hinblick auf dieses Verfahren angemeldet.

Nach über zehn Monaten seit Klageeinreichung beginnt die mündliche Verhandlung vor dem 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig über die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die Volkswagen AG (Az. 4 MK 1/18) am Montag, 30. September 2019 um 10:00 Uhr in der Stadthalle in Braunschweig. Bis dahin können angemeldete Verbraucher sich noch abmelden und ihre Schadenersatzansprüche in einer Individualklage geltend machen. Die Chancen auf Schadenersatz stehen sehr gut – und Einzelklagen sind auch ohne eigenes Kostenrisiko möglich.

Darum geht es in der VW Musterfeststellungsklage im Dieselskandal

Am 1. November 2018 hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die Volkswagen AG eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Mit dieser sollen Grundlagen für Schadensersatzansprüche geklärt werden, die Verbrauchern gegen Volkswagen zustehen könnten. Es geht dabei um Autos der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, in denen ein Motor der Baureihe EA189 mit einer Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Im Verfahren geht es nicht um konkrete Schadensersatzansprüche einzelner Verbraucher, sondern um die Klärung der Voraussetzungen für die Schadensersatzansprüche im Allgemeinen. Das Verfahren der VW Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig endet mit dem einem Feststellungsurteil oder einem Vergleich. Das Musterfeststellungsurteil wird im Klageregister öffentlich bekannt gemacht. Im Falle eines Vergleichs gilt dieser für die angemeldeten Verbraucher, sofern sie nicht ihren Austritt aus dem Vergleich erklären und insgesamt weniger als 30 Prozent der angemeldeten Verbraucher austreten.

Vorteile der VW Musterfeststellungsklage

Ein wichtiger Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass der Eintrag ins Klageregister die Verjährung der Ansprüche im Dieselskandal hemmt. Dies gilt so lange das Verfahren läuft und Verbraucher im Klageregister eingetragen sind. Nach Verfahrensende oder nach einer Abmeldung dauert die Verjährung noch sechs Monate. Die Eintragung im Klageregister ist kostenlos. Sofern die Musterfeststellungsklage gewonnen wird, können sich Verbraucher anschließend ohne Risiko ihre Schadensersatzansprüche individuell geltend machen.

Nachteile der VW Musterfeststellungsklage

Die VW Musterfeststellungsklage hat mehrere Nachteile. Dies ist zunächst die wahrscheinlich sehr lange Verfahrensdauer des Musterfeststellungsprozesses. Der VW-Konzern spielt seit dem Beginn des Abgasskandals auf Zeit, scheut Urteile von höheren Gerichten und bietet oft großzügige Vergleiche an, um Entscheidungen zu vermeiden. Bei der Musterfeststellungsklage ist es gut möglich, dass es Volkswagen auf ein BGH-Urteil ankommen lässt. Pressemeldungen zufolge rechnet VW mit einem endgültigen Urteil erst im Jahr 2023. Danach erst können betroffene Kunden ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.

In der Praxis kann im Zusammenhang mit der langen Verfahrensdauer für Beteiligte vor allem die Nutzungsentschädigung nachteilig sein. Immer mehr Gerichte entscheiden zugunsten betroffener Autofahrer, jedoch ist von der Summe des Schadensersatzes oft eine Nutzungsentschädigung abzuziehen. Die Nutzungsentschädigung berechnet sich nach den gefahrenen Kilometern. Je länger ein Fahrzeug also genutzt wurde und wird, desto höher könnte der Abzug durch die gefahrenen Kilometer sein. Zusammengefasst müssen betrogene VW-Kunden im Musterfeststellungsverfahren länger auf eine Zahlung warten und einen größeren Abzug in Kauf nehmen. Im Gegensatz zum langwierigen Verfahren der VW Musterfeststellungsklage liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bei lediglich acht Monaten.

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt wird. Das Gericht gilt als eher VW-freundlich. Zudem hat es sich bereits im Vorfeld des Prozesses negativ über die Klage geäußert. Der zuständige 4. Zivilsenat des OLG Braunschweig hat Anfang Juli 2019 in einem Beschluss die klägerischen Feststellungsziele zum Gegenstand gemacht (Az. 4 MK 1/18) und darauf hingewiesen, dass einige der Feststellungsziele zu weit gefasst und daher unzulässig sein könnten. Geht das Musterverfahren beispielsweise wegen Unzulässigkeit von einem entscheidenden Klageziel verloren, bekommen alle, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, keinen Schadensersatz. Dagegen haben andere Gerichte in den letzten Jahren regelmäßig zugunsten der Verbraucher entschieden. Für Betroffene im Dieselskandal, die ihre Schadensersatzansprüche individuell geltend machen, und im Zuständigkeitsbereich eines solchen Gerichts wohnen, hat die individuelle Klage daher bessere Erfolgsaussichten.

Einzelklage

  • kurze Verfahrendauer, bei AKH-H durchschnittlich acht Monate
  • hohe Erfolgsquote, bei AKH-H 90%
  • kein Kostenrisiko durch Rechtschutz, Erfolgshonorar und Prozesskostenfinanzierung

Musterfeststellungsklage

  • voraussichtlich sehr lange Verfahrensdauer
  • Ansprüche müssen in einem seperaten Verfahren geltend gemacht werden
  • kein Kostenrisiko

Wie kann man aus der VW Musterfeststellungsklage aussteigen?

Von der Musterfeststellungsklage können Sie sich bis zum 30. September wieder abmelden. Die Eintragung in das Klageregister bewirkt trotzdem einen Aufschub der Verjährung. Für unsere Mandanten übernehmen wir die Abmeldung aus dem Klageregister.

Gute Chancen bei Einzelklagen – ohne eigenes Kostenrisiko

Zahlreiche Gerichte haben geschädigten Autokäufern bereits Recht gegeben. Im Interview mit dem „Handelsblatt“ spricht Jura-Professor Michael Heese von sehr guten Chancen der Dieselkläger vor Gericht. Er wertet systematisch Diesel-Urteile aus. Die Erfolgsquote der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann von 90% spricht für sich.

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, Verbraucher müssen kein Kostenrisiko eingehen, wenn sie sich für eine Einzelklage entscheiden. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheuen, bieten wir Ihnen ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte VW-Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

Lassen Sie jetzt Ihre Erfolgsaussichten kostenlos und unverbindlich prüfen oder nutzen Sie das Kontaktformular für Ihre Fragen oder weitere Informationen.

Online-Formular  

Kontaktformular