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VW Musterfeststellungsklage: Was das Scheitern der Vergleichsverhandlungen bedeutet
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 26. Februar 2020
Etwa 460.000 Betroffene des Dieselskandals haben sich an der VW Musterfeststellungsklage beteiligt. Die Klage wird geführt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC. Am 14. Februar erklärte Volkswagen die seit Beginn des Jahres 2020 laufenden Vergleichsverhandlungen für gescheitert. Als Grund für das Aus der Verhandlungen gab VW an, das geforderte Honorar für die Abwicklung sei zu hoch gewesen. Der vzbv weist diese Darstellung zurück und zeigt sich überrascht vom Ende der Vergleichsverhandlungen. Wie geht es nun für die Teilnehmer der VW Musterfeststellungsklage und andere Betroffene des Dieselskandals weiter?
Volkswagen will Beteiligte der Musterfeststellungsklage selbst entschädigen
Am selben Tag teilte Volkswagen ebenfalls mit, man habe sich mit dem vzbv grundsätzlich auf eine Entschädigungssumme in Höhe von 830 Mio. EUR für alle Teilnehmer der Musterfeststellungsklage geeinigt. Auch diese Aussage weist der vzbv zurück: Volkswagen habe einer Entschädigung für die einzelnen Geschädigten in Höhe von etwa 15 % des Kaufpreises zugestimmt. Die Summe in Höhe von 830 Mio. EUR sei die Hochrechnung der von Volkswagen zu bildenden Rückstellungen.
Der vzbv schreibt, VW habe die Vergleichsverhandlungen platzen lassen und gibt weiter an, die Verhandlungen seien gescheitert, weil Volkswagen keinem transparenten vertrauenswürdigen und sicheren Abwicklungsverfahren zugestimmt hat. Der Verband zeigte sich überrascht vom Ende der Verhandlungen, von der man aus der Presse erfahren habe.
Bild am Sonntag berichtet, dass VW den an der Musterfeststellungsklage beteiligten Klägern ab März individuelle Angebote für eine Einmalzahlung machen will, die je nach Alter und Modell zwischen 1350,- und 6357,- EUR liegen. Bislang ist unklar, wie die Abwicklung vonstattengehen soll. Durchschnittlich würde sich ein Betrag von weniger als 2.000,- EUR für die Teilnehmer des Klageverfahrens ergeben.
Bereits mit Bekanntwerden des Abbruchs der Vergleichsverhandlungen wartet VW mit einer Landing Page zum Thema auf. Unter vergleich.volkswagen.de werden die Musterkläger informiert. Entsprechend scheint das Vorgehen von VW geplant gewesen zu sein. Zurecht weist der vzbv darauf hin, dass eine Abwicklung allein über VW die Frage aufwirft, wer beurteilt und kontrolliert, ob alles rund um die Abwicklung seine Richtigkeit haben wird.
Wie es für Teilnehmer der VW Musterfeststellungsklage weitergeht
Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen führt der vzbv das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig weiter. Die Musterkläger haben die Möglichkeit, auf das Angebot von VW einzugehen oder den weiteren Verlauf des Verfahrens abzuwarten. Das Verfahren wird mit dem Feststellungsurteil enden. Sollte die Entscheidung zugunsten der Musterkläger fallen, müssen sie jedoch ihre Schadensersatzansprüche im Anschluss an das Urteil individuell geltend machen.
Eine höchstrichterliche Entscheidung, die auch für das OLG Braunschweig richtungsweisend wäre, wird es voraussichtlich im Mai 2020 geben. Am 5. Mai 2020 verhandelt der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) über eine Schadenersatzklage gegen VW bei einem Auto mit dem Motor EA 189.
Obwohl der Dieselskandal um VW sich zwischenzeitlich im 5. Jahr befindet, gibt es bislang kein Urteil des BGH zu einer Diesel-Klage. Volkswagen hat mehrfach ein schriftliches Urteil durch einen Vergleich verhindert, jedoch hat der BGH im Januar 2019 noch rechtzeitig vor Rücknahme der Revision einen umfangreichen sogenannten Hinweisbeschluss veröffentlicht und sich mit dem Hinweis auf ein „Ja“ zum Vorliegen eines Sachmangels bei betroffenen Fahrzeugen, auf der Seite der Autofahrer positioniert.
Gerichte entscheiden zugunsten der Verbraucher
Das OLG Braunschweig als Heimatgericht von Volkswagen hat bislang die Haftung von Volkswagen im Dieselskandal abgelehnt. Die Tendenz der Gerichte geht nach Ansicht des Ravensburger Jura-Professors DR. Michael Heese klar zugunsten der Verbraucher. Im Handelsblatt-Interview gibt er an, dass zur Jahresmitte 2019 bereits 96 der 115 deutschen Landgerichte zugunsten der VW-Käufer entschieden haben. Auch die Mehrzahl der Senate der Oberlandesgerichte hat zwischenzeitlich den geschädigten Käufern Recht gegeben.
Sind An- oder Abmeldung in der VW Musterfeststellungsklage jetzt noch möglich?
Eine An- oder Abmeldung zum Klageregister für das VW-Musterfeststellungsverfahren ist nicht mehr möglich. Stichtag für eine An- oder Abmeldung war der Tag vor der mündlichen Verhandlung. Der erste Termin für die mündliche Verhandlung der Klage gegen VW fand am 30. September 2019 statt. Sofern Sie überprüfen lassen möchten, ob Sie individuell noch Ansprüche geltend machen können, wenden Sie sich am besten an eine spezialisierte Kanzlei.
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Die Vorteile der Teilnahme am VW Musterfeststellungsverfahren sind, dass die Musterkläger kein Prozesskostenrisiko tragen und zu Beginn ein relativ geringer Aufwand auf sie zukommt. Jedoch müssen sie eine lange Verfahrensdauerüber mehrere Jahre in Kauf nehmen; Individualklagen sind sehr viel schneller. Die Dauer der Prozesse bei unseren Mandaten liegt bei durchschnittlich bei nur acht Monaten. Zudem sind die Erfolgschancen der Individualkläger aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung sehr gut. Auch Dr. Heese sieht die Individualkläger im Dieselskandal um VW im Vorteil.
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Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.
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