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WealthCap Nordamerika 16: Schadensersatz und Rückabwicklung prüfen lassen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 26. Mai 2023

Hand-stoppt-Dominosteine

Anleger*innen des geschlossene Immobilienfonds WealthCap Immobilien Nordamerika 16 GmbH & Co. geschlossene Investment KG müssen mit einem hohen Verlust ihres investierten Kapitals rechnen. Die Immobilien Zeitung berichtet, dass das Gebäude im Silicon Valley in Kalifornien mit rund 50% Verlust an die JP-Morgan-Gruppe verkauft wurde. Wir helfen Betroffenen und prüfen Ihre Chancen auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung.

Immobilie von WealthCap Nordamerika 16: Verkaufspreis weit unter Kaufpreis

Der Publikums-AIF WealthCap Immobilien Nordamerika 16 GmbH & Co. geschlossene Investment KG wurde 2015 aufgelegt. Das Anlegerkapital diente der Finanzierung der Beteiligung an der Objektgesellschaft WealthCap Mountain View I, L.P. Die Objektgesellschaft hatte ein Bürogebäude in  Mountain View im kalifornischen Silicon Valley zu einem Kaufpreis in Höhe von 64,35 Mio. USD erworben. Der jetzt erzielte Verkaufspreis beträgt lediglich 36 Mio. USD – also nur rund die Hälfte des Kaufpreises. Das Gebäude steht leer, seitdem der frühere Mieter im Sommer 2022 ausgezogen ist. Angaben der Immobilien Zeitung zufolge hat der Manager des Fonds den Gesamtmittelrückfluss einschließlich Schlussausschüttung auf nur 50 % veranschlagt. Demgegenüber stehen Angaben von Investmentcheck.de, wonach nur 17 % aus dem Verkauf der Immobilie zurückbezahlt werden.

Keine guten Werte beim Verkauf auf dem Zweitmarkt

Auch über den Verkauf am sogenannten Zweitmarkt lassen sich die Verluste für Anleger*innen wohl nicht mehr begrenzen. Beim Marktführer www.zweitmarkt.de wurde eine Beteiligung am WealthCap Nordamerika 16 zuletzt im August 2022 zu einem Kurs von 56,00 % gehandelt. Betroffene sollten zudem beachten, dass ein Verkauf keineswegs sicher ist. Der Zweitmarkt für Beteiligungen an geschlossenen Fonds ist kein regulierter Markt. Ein Verkauf ist meist gerade dann schwierig, wenn Anleger einen Ausweg suchen, weil der Fonds in Schieflage geraten ist.

So können Betroffene Verluste kompensieren

Bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung und eine hochspekulative Geldanlage. Gehen Anleger*innen eine solche unternehmerische Beteiligung ein, sind damit erhebliche Risiken verbunden und keine Flexibilität erlaubt. Eine Investition in einen geschlossenen Publikumsfonds ist daher für viele Menschen nicht geeignet. Bei der Vermittlung und Beratung gelten daher strenge Aufklärungs- und Informationspflichten. Werden diese Pflichten verletzt, können Geschädigte Schadensersatz und damit die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Rückabwicklung bedeutet, dass sie so gestellt werden, als ob sie die Beteiligung nie geschlossen hätten.

Fehlerhafte Prospektangaben, Mängel in der Fondskonstruktion und Interessenkonflikte sowie mangelnde Aufklärung über Risiken und Provisionen begründen Ansprüche gegen beratende Banken, Sparkassen, Vertriebe sowie gegen Fondsverantwortliche. Bereits das Vorliegen eines einzigen Beratungs- und/oder Prospektfehlers reicht aus, um Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche auszulösen.

Laufzeit und Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Der AIF WealthCap Nordamerika 16 ist bis zum 31.12.2024 errichtet worden mit der Option auf Verlängerung zum 31.12.2029. Jedoch wird die Gesellschaft ohne Gesellschafterbeschluss sechs Monate nachdem sie keine dem Gesellschaftsgegenstand entsprechenden Vermögensgegenstände mehr hält aufgelöst.

Schadensersatzansprüche können grundsätzlich nur bis zum Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden. Die absolute Verjährung tritt für Anleger*innen genau zehn Jahre nach Annahme der Beitrittserklärung ein. Ohne rechtzeitige Hemmung der Verjährung droht der Verlust der Ansprüche. Als ersten Schritt raten wir Geschädigten dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

WealthCap Nordamerika 16: Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossen Fondsbeteiligung. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns  mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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Für Fragen oder weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann