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Weiteres Urteil gegen PKV-Beitragserhöhung der Axa

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 11. Juli 2022

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Ein weiteres Gericht hat die Mitteilungsschreiben der Axa zu Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt. Das Landgericht Ansbach hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen die Axa Krankenversicherung AG festgestellt, dass die Erhöhungen in mehreren Tarifen seit dem 01.01.2019 unwirksam sind und die Versicherung die unrechtmäßigen Erhöhungen zzgl. Zinsen zurückerstatten muss (Versäumnisurteil vom 29.06.2022, Az. 3 O 498/22 Ver). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Fall vor dem LG Ansbach hatte sich die Axa nicht gegen die Klage verteidigt. In solchen Fällen ergeht ein sogenanntes Versäumnisurteil. Das Gericht erklärte die Erhöhungen ab 01.01.2019 in den Tarifen BS 50-NT, BZ 50-N, B3 50-NT, BW2 50-NT, KHTE-N/25 und 350E-N/135 für unwirksam. Die viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre müssen somit rückwirkend erstattet werden.

Urteil gegen PKV-Beitragserhöhung: Jetzt individuelle Prüfung anfordern

Verbraucher*Innen, die bei privaten Krankenkassen versichert sind, sollten Beitragserhöhungen prüfen lassen. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Zudem zahlen Betroffene im Erfolgsfall zukünftig wieder den Tarif, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung bezahlt haben. Dadurch können sich Beträge von mehreren tausend Euro und auch künftige Einsparungen ergeben. Für Privatversicherte lohnt es sich daher, Beitragserhöhungen überprüfen zu lassen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

Erforderliche Dokumente für kostenfreie Prüfung

Für eine individuelle Prüfung, ob eine Rückforderung der Beitragserhöhungen in Ihrem Fall möglich ist, benötigen wir

  • Ihren Versicherungsvertrag und
  • die Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen.

Sie haben die Mitteilungen nicht mehr zur Hand? Für unsere Mandant*innen machen wir die Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben bei Ihrer Versicherung auch formlos selbst anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf eine vollständige Auskunft. Gerne stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung kommen die meisten Versicherungen den Aufforderungen nach.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Hinweis zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer privaten Krankenversicherung unterfallen dem Vertragsrecht. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind solche Streitigkeiten vom Versicherungsschutz grundsätzlich umfasst. Ihre Rechtsschutzversicherung ist damit eintrittspflichtig. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer PKV
  • Kostenlose Berechnung der möglichen Rückzahlung
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben weitere Fragen zum Thema PKV Beitragserhöhung? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

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