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Weiteres Urteil stärkt Rechte von Versicherten gegen unzulässige Beitragsanpassungen

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 11. April 2024

Das Landgericht München I hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Verfahren zur Unwirksamkeit von PKV-Beitragserhöhungen die Unwirksamkeit von Erhöhungen der Generali Deutschland Krankenversicherung AG im Tarif EKN2500 wegen unzureichender Informationen teilweise bestätigt (Urteil vom 26.03.2024, Az. 23 0 15878/23, noch nicht rechtskräftig).

Beitragsanpassungen der Generali teilweise unwirksam

Unser Mandant ist seit 2003 bei der Generali privat krankenversichert und wehrte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen. Insbesondere ging es um Anpassungen im Tarif EKN2500, die unter anderem eine Erhöhung zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 vorsahen. Das Gericht erklärte die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 für formell unwirksam, da die Generali den Kläger nicht ausreichend über die maßgeblichen Gründe für die Beitragserhöhung im Sinne des § 203 Abs. 5 VVG – konkret, welche Rechnungsgrundlagen (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten) die Anpassung ausgelöst haben – informiert hatte. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Versicherungsunternehmen eine klare und rechtlich fundierte Begründung für Beitragsanpassungen liefern müssen, die über pauschale Hinweise hinausgeht. Aufgrund der formellen Unwirksamkeit der Beitragsanpassung wurde der Kläger zu Unrecht zur Zahlung erhöhter Beiträge herangezogen. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung von 370,92 EUR nebst Zinsen.

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Das Urteil zeigt, dass an die Mitteilung von Beitragsanpassungen strenge Anforderungen zu stellen sind. Durch eine detaillierte Auseinandersetzung mit den formalen Anforderungen an Beitragsanpassungen stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen gegenüber den Krankenversicherungen.

Versicherte müssen nicht jede Beitragserhöhung ungeprüft hinnehmen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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