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Weiteres Urteil und Schadensersatz wegen Beteiligung am Debi Select classic Fonds 2
Veröffentlicht von Marco Albrecht am 03. März 2023
Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil im Fall einer Beteiligung am geschlossenen Fonds Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG für einen geschädigten Anleger erlangt. Das Landgericht Landshut hat die Debi Select Beteiligungstreuhand GmbH zur Zahlung von Schadensersatz und entgangenem Gewinn verurteilt (Versäumnisurteil vom 16.02.2023, Az. 24 O 2670/20). Das Urteil ist rechtskräftig.
Schadensersatz wegen Beteiligung am Debi Select classic Fonds 2: Darum ging es
Die Debi Select Gruppe betätigt sich im Bereich des sogenannten Spezial-Factorings. Der Fonds Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG investierte wird in den Ankauf von Kreditforderungen, die mit Wertpapieren besichert sind.
Unser Mandant zeichnete im September 2010 Anteile an diesem Fonds in Höhe von 14.500,- Euro zuzüglich 5 % Agio. Von Anlageberatern wurden die Debi Select Fonds oftmals als sicher, nicht spekulative Anlage angepriesen. So auch im Fall unseres Mandanten, der im Beratungsgespräch deutlich gemacht hatte, dass er nur Interesse an risikolimitierten Anlagen haben würde. Dennoch wurde ihm die Beteiligung an dieser hochriskanten und spekulativen Kapitalanlage empfohlen.
Nach Prüfung durch unsere Kanzlei machte er Schadensersatzansprüche wegen Beraterhaftung und Prospekthaftung geltend. Das Landgericht Landshut sprach der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 14.417,66 Euro und einen entgangenen Gewinn in Höhe von 3045,- Euro jeweils zzgl. Zinsen zu. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da sich die Beklagte nicht vor Gericht verteidigt hatte.
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Für Fragen zum Urteil und Schadensersatz wegen Beteiligung am Debi Select classic Fonds 2 oder weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.