0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Weiteres Urteil zu Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung: Continentale muss Beiträge zurückzahlen

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 15. Januar 2024

Entscheidung-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Saarbrücken die Continentale Krankenversicherung a.G. zur Rückzahlung von Beitragserhöhungen in Höhe von 1.212,- Euro verurteilt. Darüber hinaus hat die Krankenversicherung Zinsen seit dem 11.01.2022 zu zahlen (Urteil vom 15.01.2024, Az. 14 O 368/21, noch nicht rechtskräftig).

Weiteres Urteil zu Beitragserhöhungen in Krankenversicherungen: Beitragserhöhung formal unwirksam

Das Gericht stellte fest, dass die Beitragserhöhung zum 01.01.2012 formell unwirksam ist. Das bedeutet, dass das Begründungsschreiben der Krankenversicherung, mit dem die Beitragserhöhung erklärt werden sollte, nicht ausreichend war. § 203 VVG schreibt vor, dass in dem Begründungsschreiben zu einer Beitragserhöhung den Versicherungsnehmer*innen mitgeteilt werden muss, dass die Erhöhung nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Krankenversicherung beruht und nicht auf das individuelle Verhalten des/der Versicherten zurückzuführen ist. Vielmehr muss mitgeteilt werden, dass ein vorgegebener Schwellenwert einer der beiden Rechnungsgrundlagen (Sterbewahrscheinlichkeiten oder Versicherungsleistungen) überschritten wurde (BGH-Urteil vom 26.04.2023 – IV ZR 248/21). Meist handelt es sich dabei um den in den Tarifbedingungen festgelegten Schwellenwert (sog. auslösender Faktor) von 5 %.

Im konkreten Schreiben zur Erhöhung zum 01.01.2012 wurde lediglich auf die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen verwiesen. Auch die konkreten Berechnungsgrundlagen wurden nicht benannt. Dies führte nach Ansicht des Gerichts dazu, dass der Versicherer die Zahlung auf die Beitragserhöhung zum 01.01.2012 in unverjährter Zeit zurückzahlen muss.

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

 Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

 Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer PKV (maximal zehn Jahre zurück)
  • Kostenlose Berechnung der möglichen Rückzahlung
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Kontaktformular