0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Kanzlei AKH-H erstreitet bahnbrechendes Urteil gegen Autobank – Commerz Finanz muss Fiat-Diesel zurücknehmen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 28. März 2018
Aktualisiert am 24. Januar 2025
Spielzeugauto-auf-gestapelten-Münzen

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat als erste Kanzlei vor dem Landgericht Stuttgart ein wegweisendes Urteil gegen die Commerz Finanz in Sachen Widerruf von Autokrediten erstritten. Nach dem Urteil der 14. Zivilkammer vom 22.03.2018 muss die Commerz Finanz ein Dieselfahrzeug, einen Fiat Rapido 643 F, zurücknehmen und der Klägerin die bisher geleisteten Tilgungsleistungen abzüglich einer Nutzungsentschädigung zahlen. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, weil es darauf beruht, dass der Käuferin vom Autohaus nur eine unübersichtliche und unverständliche Fassung des Darlehensvertrages ausgehändigt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil gegen Autobank – LG Stuttgart bestätigt erfolgreichen Widerruf der Kfz-Finanzierung

Die Klägerin kaufte im März 2013 ein gebrauchtes Wohnmobil mit Dieselmotor, einen Fiat Rapido 643 F, für 40.000,00 €. Diesen Betrag finanzierte sie mit einem Darlehen in Höhe von 20.000,00 € bei der Beklagten, der Commerz Finanz GmbH. Der Kredit hat eine Laufzeit von 150 Monaten. Mit Schreiben vom 05.09.2017, also 4 ½ Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages, widerrief die Klägerin über die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann ihre auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Erklärung. Die Beklagte war jedoch vorgerichtlich zunächst nicht zu einem Vergleich bereit. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christopher Kress erhob daher für seine Mandantin Klage vor dem Landgericht Stuttgart.

Mit Urteil vom 22.03.2018 gab das Landgericht Stuttgart der Klage statt. Das Gericht verurteilte die Commerz Finanz GmbH, an die Klägerin 17.232,76 € nebst Prozesszinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu bezahlen. Ferner stellte das Gericht fest, dass die Bank keine Ansprüche aus dem Darlehen gegen die Klägerin hat. Dies zielt insbesondere auf die offene Restforderung der Bank gegen die Klägerin in Höhe von ca. 17.000 €.

Das Landgericht Stuttgart begründet seine Entscheidung damit, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht beginnt bevor die Darlehensnehmerin nicht die gesetzlichen Pflichtangaben erhält. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Verbraucherdarlehensvertrag klar und verständlich die im Gesetz einzeln aufgezählten Angaben enthalten, dazu gehört die Unterrichtung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.

Das Landgericht argumentiert, dass die Angaben klar und verständlich sind, wenn sie aufgrund ihrer Gestaltung einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher in die Lage versetzen, die jeweils relevanten Angaben zu finden. Insoweit verweist das Landgericht auf den Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2017 – XI ZR 741/16, Rn. 27.

Nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart genügt die Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen nicht und auch hinsichtlich der weiteren erforderlichen Angaben nicht. Dabei stellt das Gericht darauf ab, dass der Klägerin ein Exemplar des Darlehensvertrages in zu kleiner Schriftgröße übergeben wurde. Der Text der der Klägerin ausgehändigten Widerrufsbelehrung ist in so kleiner Schrift gehalten, dass er von einem durchschnittlichen Darlehensnehmer nicht mehr flüssig gelesen werden kann. Dies gelte erst recht für die einbezogenen Vertragsbedingungen, deren Lesbarkeit dadurch weiter eingeschränkt werde, dass die ohnehin extrem kleine Schrift durch ein etwas verwaschenes Schriftbild zusätzlich in ihrer Lesbarkeit beeinträchtigt werde.

Thema Nutzungsentschädigung

Bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen werden, müssen die Kreditnehmer weder einen Ausgleich für den Wertverlust noch eine Entschädigung für die mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer zahlen. Da die Klägerin im vorliegenden Fall ihr Fahrzeug im März 2013 erworben hat, ist eine Nutzungsentschädigung in Abzug zu bringen.

Was können betroffenen PKW-Darlehensnehmer tun?

Mit dem oben genannten Urteil des Landgerichts Stuttgart sowie den Urteilen des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17), des Landgerichts Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16) und des Landgerichts Ellwangen (LG Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 – 4 O 232/17) bestätigen immer mehr Gerichte, dass Autokäufer ihren Autokredit auch noch nach Jahren widerrufen können.

Betroffene Darlehensnehmer, die nach dem 10.06.2010 einen Finanzierungsvertrag (Darlehensvertrag oder auch Leasingvertrag) zur Finanzierung ihres Pkw abgeschlossen haben, sollten ihre Unterlagen von einem erfahrenen Spezialisten prüfen lassen. Unsere Kanzlei bietet hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei prüfen wir Ihre Unterlagen zunächst auf Fehler und zeigen Ihnen gleichzeitig Ihre Möglichkeiten auf. Auf Wunsch können wir für Sie auch den Widerruf erklären und anschließend die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vornehmen, so dass von Anfang an die gesamte Korrespondenz über uns läuft.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann: Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste der Verbraucherinnen und Verbraucher

Wir vertreten bereits über 600 Autobesitzer mit und ohne Schummeldiesel, die ihr Fahrzeug finanziert haben und es ohne Wertverlust wieder loswerden wollen. Zuletzt berichtete das Handelsblatt über unsere Arbeit und sowohl die Stiftung Warentest als auch das Verbraucherportal Finanztip listen uns als empfohlene Fachkanzlei für diesen Bereich.

Die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann ist seit ihrer Gründung im Jahr 1995 auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit derzeit 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten und erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Anlegerseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, zum Teil höchstrichterliche Urteile erstritten und die Rechtsprechung im Bereich des Anlegerschutzes in den letzten Jahren aktiv mitgestaltet. Durch unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte wurden seit Bestehen der Kanzlei weit über 15.000 Vergleiche und Urteile erzielt.