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Widerruf Immobilienkredit
Veröffentlicht von Christopher Kress am 06. Oktober 2014
Widerruf Immobilienkredit aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobilienkrediten geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Baukredit vorzeitig aufzulösen. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers hat nämlich eine falsche Widerrufsbelehrung unter anderem die Folge dass der Darlehensvertrag komplett rückabgewickelt wird. Vorteil für den Verbraucher: Im Falle einer unwirksamen Widerrufsbelehrung kann der Widerruf der auf Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung auch nach sehr langer Laufzeit des Darlehens noch erklärt werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen beginnt die Frist für den Widerruf auch dann nicht zu laufen wenn über den Beginn der Widerrufsfrist nicht ausreichend belehrt wurde. Das Recht auf Widerruf des Kreditvertrags verjährt also grundsätzlich nicht und kann somit jederzeit erklärt werden. Im Prinzip sind Immobiliendarlehensverträge von Verbrauchern ab dem 2. November 2002 betroffen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg kam im Juni 2014 nach einer Auswertung von mehreren hundert Darlehensverträgen zu dem Ergebnis dass über 80 % der Verträge falsche Widerrufsbelehrungen enthalten. Die Zeitschrift Finanztest berichtete im Juli 2014 (Ausgabe 7/14) dass der Anteil der falschen Belehrungen sogar weit höher sein könnte.
Gerade im vergangenen Jahrzehnt waren Verbraucher die ihre Immobilie finanzieren mussten mit einer hohen Zinslast durch ihre Banken konfrontiert. Die Möglichkeit des Widerrufs gibt Kreditnehmern nun die Chance gerade im Hinblick auf die Zinslast sich von einem nach heutigen Maßstäben ungünstigen Kreditvertrag zu trennen. Diese Darlehensnehmer können angesichts der niedrigen Zinsen in einen günstigeren Kredit umschulden. Darüber hinaus profitieren unter anderem all jene Verbraucher die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits zahlen mussten oder dies in der Zukunft noch bevorsteht. Sie müssen nicht kündigen sondern können den Kreditvertrag einfach widerrufen und sparen so die oftmals äußerst hohe Vorfälligkeitsentschädigung.
Falsche Widerrufsbelehrungen
Der Bundesgerichtshof (vgl. z.B. BGH XI ZR 456/07) und zahlreiche Oberlandesgerichte haben sich bereits mit den von Kreditinstituten verwendeten Widerrufsbelehrungen beschäftigt und diese in vielen Fällen für unwirksam erachtet. Zum Beispiel hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2009 (Az. XI ZR 33/08) über folgende Textpassage zu urteilen.
„Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (…) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.“
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden dass eine solche Widerrufsbelehrung von einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser dahin verstanden werden kann dass die Widerrufsfrist unabhängig von der Vertragserklärung des Verbrauchers bereits durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebotes in Gang gesetzt wird. Dies entspricht aber nicht dem Deutlichkeitsgebot des Gesetzes. Damit ist eine solche Widerrufsbelehrung insgesamt unwirksam.
Ähnlich diesem Beispiel gibt es eine Reihe weiterer Entscheidungen betreffend häufig von Banken verwendeter und anders lautender Widerrufsbelehrungen. Eine Prüfung im Einzelfall müsste aber durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchgeführt werden.
Widerruf Immobilienkredit: Vorteile eines Widerrufs
Die Erklärung des Widerrufs kann für einen Verbraucher zahlreiche Vorteile mit sich bringen.
- Ziel eines Widerrufs kann es zunächst sein eine zinsgünstige Umschuldung des bestehenden Darlehensvertrags zu erreichen. Das bisherige Darlehen wird dabei durch einen neuen Vertrag mit aktuellen Zinskonditionen ersetzt. Der Zinssatz kann sich dadurch in etwa um 2 Prozentpunkte verringern.
- Zum Beispiel kann der Vorteil für den Verbraucher wie folgt berechnet werden. Bei einem Kreditbetrag von 300.000 00 Euro hat eine Verringerung des Zinssatzes um 2 Prozentpunkte den Gewinn von 6.000 00 Euro jährlich. Und bei einer Restlaufzeit des Darlehens von weiteren sechs Jahren würde sich die Zinsersparnis in diesem Fall auf 36.000 00 Euro summieren.
- Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und erfolgreichen Rückabwicklung des Darlehensvertrags ist es gleichsam möglich die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Gerade in Vergleichsgesprächen zwischen Bank und Anwalt sind die Kreditgeber häufig bereit an dieser Stelle dem Verbraucher entgegenzukommen.
- Ebenso können gegebenenfalls bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen vom Verbraucher zurückgefordert werden. Der Anspruch des Kunden folgt ebenfalls aus dem Gesetz welches eine komplette Rückabwicklung vorsieht.
Reaktion der Banken
Die Kreditgeber werden derzeit vermehrt von ihren Kunden aufgrund der aktuellen Berichterstattung in der Presse angefragt. Die Rechtsabteilungen der Banken widersetzen sich aber oftmals den Forderungen ihrer Kunden. Erst durch die Konfrontation mit der Rechtslage durch spezialisierte Rechtsanwälte kommen erfahrungsgemäß Vergleichsverhandlungen in Gang.
Aktuell: Auch Darlehen in Schweizer Franken können widerrufen werden
Die oben dargestellte Möglichkeit das zur Eigenheimfinanzierung aufgenommene Darlehen nachträglich zu widerrufen besteht auch für Darlehen die in Schweizer Franken (CHF) abgeschlossen wurden. Medienberichten zufolge haben ca. 500.000 Deutsche Darlehen in Schweizer Franken abgeschlossen. Gelockt wurden die Anleger dabei oftmals von den Aussagen ihrer Bankberater wonach der Abschluss eines Fremdwährungsdarlehens mit vermeintlich günstigeren Konditionen verbunden sei. Die für die Anleger bei Abschluss eines Fremdwährungsdarlehens lauernden Gefahren – wie beispielsweise das Wechselkursrisiko – kamen in den Verkaufsgesprächen dagegen in der Regel nicht zur Sprache.
Widerruf Immobilienkredit: Was können betroffene Darlehensnehmer jetzt tun?
Darlehensnehmer sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung zum Widerruf Immobilienkredit haben Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und Ihre rechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen.