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Wie der Patentverwertungsfonds „PatentPortfolio I“ zum Skandal für die Deutsche Bank wurde

Für den geschlossenen Patentfonds mit einem Investitionsvolumen von 130.330.000 Euro konnte die Deutsche Bank Ende 2007 innerhalb von nur zwei Monaten insgesamt über 6.400 Privatanleger gewinnen. Die Berater der Deutschen Bank priesen die Beteiligung an diesem hochkomplexen und intransparenten Finanzprodukt als Investition in einen innovativen und zukunftsträchtigen Wachstumsmarkt an. Der Fonds sollte ursprünglich bis Ende 2015 laufen und für die Anleger eine attraktive Rendite erwirtschaften.
Patentfonds PatentPortfolio I: Hohe Risiken für Anleger
Gerade Patentverwertungsfonds, die als „Blind Pool“ konzipiert sind, bergen für die Anleger hohe Risiken, da sie zum Zeitpunkt des Fondsbeitritts überhaupt nicht wissen, in welche Patente oder Technologien der Fonds später investieren wird.
Schon bald zeigte sich, dass die in die Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gehegten Erwartungen und Renditehoffnungen nicht erfüllen ließen. Bereits 2010 meldete die als Spezialist für Patentbewertungen vorgesehene IP Bewertungs-AG Insolvenz an. Nach dem endgültigen Scheitern des Konzepts soll die Liquidation der Fondsgesellschaft nun bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die betroffenen Anleger nach Abschluss der Liquidation nur noch ca. 5 % des investierten Geldes zurückerhalten werden.
Achtung Verjährung – Letzte Möglichkeit zur Durchsetzung der Ansprüche
Schadensersatzansprüche können von den Anlegern nur bis zum Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden. Die absolute Verjährung tritt genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Da der Fonds im Oktober und November 2007 von der Deutschen Bank vertrieben wurde, steht die Verjährung hier unmittelbar bevor. Sie können sich der Anlegergemeinschaft „PatentPortfolio I“ anschließen und Ihren Fall prüfen lassen. Bei diesem Patentverwertungsfonds konnten wir bereits Erfolge für unsere Mandanten erzielen.
Anlegern dieses Fonds wird empfohlen, ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine schnelle und kostenlose Erstberatung. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.