0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Wirecard-Anlegerskandal: Zehn Pilotklagen gegen EY am Landgericht Stuttgart eingereicht

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 19. November 2020

Schriftzug-Wirecard-unter-Lupe

Unsere Kanzlei hat Mitte November 2020 zehn Pilotklagen gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) sowie gegen verantwortliche Wirtschaftsprüfer und Partner von EY am Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Pilotklagen decken das ganze Spektrum der geschädigten Aktionäre ab. In den Klagen wird substantiiert die Verantwortung der Wirtschaftsprüfer von EY für den Skandal um Wirecard aufgezeigt.

Pilotklagen gegen EY – weitere Klagen folgen

Die Pilotklagen gegen EY und die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich wurden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sowie wegen Bilanzfälschungsdelikten für unsere Mandanten eingereicht. Für die Wirtschaftsprüfer EY als Experten waren die Missstände bei Wirecard augenscheinlich und sie hätten einschreiten müssen. EY hat aber nicht reagiert, sondern das Management der Wirecard AG weiter gewähren lassen und zu Unrecht die Jahresabschlüsse testiert.
Hinter diesen ersten Pilotklagen stehen mehrere hundert geschädigte Aktionäre, die unsere Kanzlei  bereits mit einem Vorgehen gegen EY beauftragt haben. Eine mittlere dreistellige Zahl von Klagen gegen EY und verantwortliche Wirtschaftsprüfer werden den Pilotklagen unmittelbar folgen.

Wann Klagen auf Schadensersatz trotz Insolvenz erfolgreich sein können

Nach Ansicht der Experten von AKH-H ist die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der erfolgversprechendste Anspruchsgegner für geschädigte Anleger. Unter Berücksichtigung aller Umstände ist EY derzeit gar der einzige finanzkräftige Anspruchsgegner. Für ein Vorgehen gegen EY sprechen sowohl wirtschaftliche Aspekte wie auch rechtliche Gesichtspunkte. Die bisherige Rechtsprechung ist als sehr anlegerfreundlich zu qualifizieren und kann auch als bereits gefestigt angesehen werden.

Im Zentrum der Frage, gegen welche Gegner eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, muss zunächst geklärt werden, was das Wort „Erfolg“ bedeutet. Für geschädigte Anleger ist ein erfolgreiches Klageverfahren zweifelsohne ein wirtschaftlich sinnvoller Weg, an dessen Ende der Aktionär nicht nur Recht, sondern zumindest eine größeren Teil seines investierten Geldes zurück erhält. Daher steht die Prüfung, ob liquide Gegner vorhanden sind, an erster Stelle.  Andere mögliche Vorgehensweisen, wie zum Beispiel in einer Art Sammelklage gegen die insolvente Wirecard AG oder gegen einzelne in Haft befindliche Manager, priorisieren nicht so sehr die Frage der Wirtschaftlichkeit eines möglichen Verfahrens. Hingegen ist ein Vorgehen gegen die BaFin schon aus rechtlichen Gründen nicht erfolgsversprechend.

Wie sinnvoll ist die „Sammelklage“ –  ein Kapitalanlagemusterverfahren?

Ein Vorgehen im Rahmen eines Musterverfahrens gegen die Wirecard AG schätzen wir als wenig erfolgversprechend ein, da die Forderungen der Aktionäre nach jetzigem Stand nicht durchgesetzt werden können. Verfahren gegen die Wirecard AG werden im Falle der Insolvenzeröffnung nach § 240 ZPO unterbrochen. Zudem scheint es auch mit einem theoretisch erstreitbaren Urteil nicht sinnvoll, Vollstreckungshandlungen gegen ein insolventes Unternehmen anzustrengen. Sollten wider Erwarten zügig eine Eröffnung eines KapMuG-Verfahrens stattfinden und Aussichten auf eine Entschädigung bestehen, kann die Kanzlei kostengünstig und rechtssicher Anmeldungen vornehmen. Dies könnte im Bedarfsfall Ansprüche gegen andere Haftungsgegner flankieren.

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat ein Team von Prozessanwälten zur Durchsetzung der Ansprüche gegen EY zusammengestellt. Verantwortlich sind die Partner der Kanzlei Georgios Aslanidis und Christopher Kress, sowie die angestellten Rechtsanwälte Richard Holtschmidt, Armin Schmidling und David Philips-Kontopoulus.

Kostenfreie Prüfung für geschädigte Aktionäre

Seit über 25 Jahren gehört die Kanzlei AKH-H zu einer der erfahrensten Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Aktionäre oder Anleiheinhaber im Falle einer Krise und einhergehenden Kursverlusten keineswegs schutzlos gestellt sind. Es empfiehlt sich zunächst kühlen Kopf zu bewahren und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich,  welche Ansprüche auf Schadensersatz Sie geltend machen können.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Wirecard-Aktionäre

  • Umfassende Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber allen in Frage kommenden Gegnern
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben Fragen zum Thema Wirecard Schadensersatz? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular