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Zweite Minerva Energie & Infrastruktur GmbH: Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Veröffentlicht von Melanie Poch am 14. September 2022

Windräder-Himmel

Die Zweite Minerva Energie & Infrastruktur GmbH befindet sich seit Jahren in der Insolvenz. Betroffene Anleger*innen sollten unabhängig von der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren beachten, dass die Schadenskompensation über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vielversprechend sein kann, da im Erfolgsfall ein viel größerer Teil des Schadens ersetzt wird.

Zweite Minerva Energie & Infrastruktur GmbH: Insolvenzantrag während der Verkaufsphase

Die Zweite MINERVA Energie & Infrastruktur GmbH hat Anliehen (Inhaber-/ Namensschuldverschreibungen) zur Investition in Erneuerbar-Energien-Projekte begeben. Die Gesellschaft sollte über die Muttergesellschaft in Luxemburg, die MINERVA Capital Partners S.à r.l., in die Errichtung und den Betrieb von Windparks in Südostasien investieren. Anleger*innen sollten bei der Variante „MEI 4 plus“ jährliche Zinsen in Höhe von 5,75% und bei „MEI 8 plus“ in Höhe von 7,4% erhalten. Die Zweite MINERVA Energie & Infrastruktur GmbH stellte den Geschäftsbetrieb jedoch noch während der Verkaufsphase Mitte 2017 ein und stelle einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Trier hat am 14.11.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite MINERVA Energie & Infrastruktur GmbH eröffnet. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Grünen.

Zweite Minerva Schuldverschreibungen: Wer haftet für den Verlust?

Sollten Anleger*innen von Ihrer Bank oder Sparkasse oder einem Finanzvertrieb bei der Anlageberatung nicht umfassend über die Risiken des erworbenen Wertpapiers aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung. So standen zum Beispiel die Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bei der Vermittlung müssen Interessierte über das Blind-Pool-Risiko aufgeklärt werden. Denkbar ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften sowohl Banken als auch Finanzvertriebe für den entstandenen Schaden.

Hinweis zur Verjährung: Für mögliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet, dass die Dreijahresfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn Anleger*innen von dem Schaden erfahren haben. Unabhängig von der Kenntnis verjähren die Ansprüche jedoch spätestens zehn Jahre nach Vertragsschluss.

Was können Betroffene jetzt tun?

Betroffene haben die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in Zweite Minerva Energie & Infrastruktur GmbH einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

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