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Anlegerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Anleger schützen sollen. Die Annahme eines Schutzbedürfnisses beruht auf der Annahme, dass Anleger gegenüber den Anbietern von Geldanlagen „strukturell unterlegen“ sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung leicht benachteiligt werden können. Dabei bezieht sich der Anlagerschutz insbesondere auf den Schutz vor unseriösen Angeboten auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt. Anlegerschutz kann als Sammelbezeichnung für diejenigen gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundsätze, welche das marktvermittelnde Zustandekommen, die Durchführung und Beendigung von Vertragsbeziehungen zwischen den Anbietern und den Nachfragern sowie für die sich daraus für die Beteiligten jeweils ergebenden Rechte, Pflichten und Ansprühe betreffen definiert werden.
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