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https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/diebafin_node.html
Die BaFin vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Sie ist als Anstalt öffentlichen Rechts organisiert.
Die besonders effektive Kontrolle und optimierte Ausübung der Aufsichtspflicht wird dadurch erreicht, dass es sich hier um eine sogenannte Allfinanz-Aufsicht handelt. Zuvor bestanden Aufsichtsbehörden jeweils für den Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor getrennt. Durch die Allfinanz-Ausicht sind Kompetenz- und Zuständigkeitsschwierigkeiten entfallen.
Die BaFin untersteht der Aufsicht des Finanzministeriums. Dabei beaufsichtigt das Finanzministerium die Bafin unter rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten.
Die Ziele der Tätigkeit der BaFin sind die Sicherstellung der Solvenz der Anbieter im Banken- und Versicherungsbereich und deren Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regeln, sowie die Sicherung des Vertrauens von Anlegern und Konteninhabern in den Kapitalmarkt. Hierdurch soll die Funktion der Finanz- und Kapitalmärkte gewährleistet werden.
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