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Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH persönlich haftender Gesellschafter ist (auch sog. Komplementär-GmbH) und andere Rechtspersonen (meist die Gesellschafter dieser GmbH) Kommanditisten sind.
Eine GmbH & Co. KG ist juristisch und steuerlich eine Personengesellschaft; ihr Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und anteilig den Gesellschaftern zugerechnet, die ihn zu versteuern haben.
Die GmbH & Co. KG wird durch die GmbH, also von deren Komplementärin vertreten. Diese besitzt typischerweise auch die alleinige Geschäftsführungbefugnis. Die Kommanditisten sind im Regelfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Kommanditisten sind beteiligen sich an der GmbH & Co. KG durch Zahlung ihres Pflichtbeitrages. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme bezeichnet den Betrag mit welchem der Kommanditist persönlich haftet. Soweit es im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung hierzu gibt, ist die Pflichteinlage mit der Haftsumme identisch. Mit Leistung der Pflichteinlage erlischt die persönliche Haftung des Kommanditisten.
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