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Ein Investmentgeschäft (frühere Bankgeschäft nach § 1 I Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG)) bezeichnet die Verwaltung von Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften sowie die damit einhergehenden und im Investmentgesetz (InvG) abschließend geregelten Dienstleistungen.
Durch das Investmentänderungsgesetz (InvÄndG) vom 21.12.2007 wird das Betreiben eines Investmentgeschäfts nicht mehr als Bankgeschäft kategorisiert.
Unter einem Investmentvermögen versteht man die seitens der Fondsanleger bereitgestellten und in den nach dem InvG zugelassenen Gegenständen investierten Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage. Anleger haben die Möglichkeit, ihre Anteile an mittels Sondervermögen gebildeten Investmentfonds jederzeit zurückzugeben.
Einige Investmentfonds werden seit April 2000 auch börslich gehandelt.
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