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Alternative Investmentfonds (AIF) investieren in reale Vermögenswerte. Bei den geschlossenen Investmentvermögen werden Publikums-AIF und Spezial-AIF unterschieden. Geschlossene Publikums-AIF richten sich an alle Anleger, auch Privatanleger. Daher werden an sie erhöhte Anforderungen gestellt. Spezial-AIFs richten sich ausschließlich an professionelle und semiprofessionelle Anleger. Für geschlossene Publikums-AIF gilt der abschließende Katalog zulässiger Vermögensgegenstände des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Bei den zulässigen Sachanlagen handelt es sich um:
Vor Inkrafttreten des KAGB im Jahr 2013 und damit vor der Regulierung durch das KAGB, unterlag der Markt der geschlossenen Fonds keiner staatlichen Kontrolle; er wurde als Teil des grauen Kapitalmarkts bezeichnet.
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