Alternative Investmentfonds (AIF) investieren in reale Vermögenswerte. Bei den geschlossenen Investmentvermögen werden Publikums-AIF und Spezial-AIF unterschieden. Geschlossene Publikums-AIF richten sich an alle Anleger, auch Privatanleger. Daher werden an sie erhöhte Anforderungen gestellt. Spezial-AIFs richten sich ausschließlich an professionelle und semiprofessionelle Anleger. Für geschlossene Publikums-AIF gilt der abschließende Katalog zulässiger Vermögensgegenstände des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Sachanlagen, in die ein Alternativer Investmentfonds investiert
Bei den zulässigen Sachanlagen handelt es sich um:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland,
- Schiffe, Schiffsbauten und Schiffsbestand und –ersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrtbestand und –ersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung von, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand und –ersatzteile,
- Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden,
- Container,
- für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 genutzte Infrastruktur.
Vor Inkrafttreten des KAGB im Jahr 2013 und damit vor der Regulierung durch das KAGB, unterlag der Markt der geschlossenen Fonds keiner staatlichen Kontrolle; er wurde als Teil des grauen Kapitalmarkts bezeichnet.