Suzuki Abgasskandal
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Razzien der Staatsanwaltschaft im Suzuki Abgasskandal: Eine unzulässige Abschalteinrichtung soll bei den betroffenen Fahrzeugen dazu führen, dass die Abgasreinigung im realen Straßenverkehr reduziert oder ganz abgeschaltet wird. Die Ermittlungen sollen sich nicht nur gegen Suzuki, sondern auch den Konzern Stellantis und gegen den Zulieferer Marelli richten. Damit wird die Frage aktuell, wie betroffene Suzuki-Fahrer am besten reagieren. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Ende April 2022 berichten mehrere Medien unter Bezugnahme auf eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main von Hausdurchsuchungen unter anderem der Suzuki-Geschäftsräume in Bensheim. Es gehe um den Verdacht des Betrugs, der Luftverunreinigung und der Beihilfe gegen Verantwortliche von drei Konzernen. Doch nicht nur in Deutschland, sondern auch in Italien und Ungern seien Geschäftsräume durchsucht worden. Die europaweiten Razzien betreffen die Autofirmen Suzuki, den Konzern Stellantis (u.a ehemals Fiat Chrysler) und den japanischen Konzern Marelli, der die Motorsteuerungssoftware geliefert haben soll.
Suzuki steht im Verdacht, bis 2018 mehr als 22.000 Fahrzeuge verschiedener Typen mit illegalen Abschalteinrichtungen in Verkehr gebracht zu haben. Konkret geht es um folgende Modelle:
mit 1,3l, 1,6l und 2,0l DDiS Euro 6 Motoren.
Die Motoren der betroffenen Fahrzeuge lieferte den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge Fiat Chrysler Automobiles (FCA); der Automobilhersteller ist bereits in den Fiat Abgasskandal verstrickt. FCA fusionierte später mit PSA zum Stellantis-Konzern.
Die unzulässige Abschalteinrichtung soll dazu geführt haben, dass die Abgasreinigung in Normalbetrieb auf der Straße stark reduziert oder sogar ganz abgeschaltet wird. Dadurch werden weit mehr Stickoxide ausgestoßen als zulässig. Damit seien die Kund*innen getäuscht worden, denn die Autos erfüllten tatsächlich die Voraussetzungen für die Abgasnorm Euro 6 nicht. Ihnen droht schlimmstenfalls die Stilllegung des Fahrzeuges.
Grundsätzlich gilt im Dieselskandal: Alle Dieselfahrer*innen, in deren Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, können Schadensersatzansprüche geltend machen.
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