0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Boll Medienfonds und Filmfonds: Chancen für geschädigte Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 27. Oktober 2010

Kamera-Farben

Anleger von Medienfonds durchleben derzeit unruhige Zeiten. Ausbleibende Gewinnausschüttungen, finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einlage sowie drohende Steuernachzahlungen lassen viele an ihrer sicher geglaubten Anlageentscheidung verzweifeln. Auch die Anleger der Boll Medienfonds und Filmfonds sind von den nicht abreißenden Hiobsbotschaften betroffen.

Boll Medienfonds und Filmfonds

Insgesamt zehn Film- und Medienfonds hat der Fondsinitiator Ulrich Boll seit 1999 aufgelegt. Anders als den Boll-Anlegern in den Fondsprospekten und von geschickten Vertriebsmitarbeitern suggeriert, haben sich die mit der Zeichnung der Anlage verbundenen Renditeerwartungen nicht erfüllt:

Viele der mit den Geldern der betroffenen Boll-Anleger finanzierten Filmproduktionen erwiesen sich gerade nicht als die erhofften Kassenschlager. Mangelndes Zuschauerinteresse und weit hinter den prognostizierten Gewinnerwartungen zurückbleibende Vermarktungsstrategien führten zu einer wirtschaftlichen Schieflage der aufgelegten Film- und Medienfonds.

Neben dem Totalverlust der geleisteten Einlage droht den Boll-Anlegern die Rückforderung der noch nicht geleisteten Teileinlage durch die Fondsgeschäftsführung oder im Falle der in vielen Fällen nicht unwahrscheinlichen Insolvenz der Fonds durch den Insolvenzverwalter. Zusammen mit der nicht minder unrealistischen Nachzahlungsverpflichtung im Falle der drohenden Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit wäre der Albtraum für die Boll-Anleger perfekt.

Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Trotz dieser für die meisten Boll-Anleger unerfreulichen Ausgangslage müssen sich diese nicht schutzlos ihrem Schicksal ergeben. Im Falle der oftmals nicht oder nur unzureichend erfolgten Aufklärung über die mit der Anlage verbundenen Risiken besteht für betroffene Anleger die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen gegen die in Betracht kommenden Projektverantwortlichen (Vertrieb/Bank/Fondsverantwortliche) prüfen zu lassen. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Medien-/Filmfonds häufig nicht oder nicht hinreichend erfolgte Aufklärung über geflossene Rückvergütungen (Kick-Backs).

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend über die hier in Betracht kommenden Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann