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Immobilienfonds Imperial Neue Bundesländer Nr. 3: Aktuelle Entwicklung

Veröffentlicht von Andreas Frank am 10. Juni 2010

Beratungssituation-nur-Hände

Die TreMa Immobilien Managementgesellschaft mbH hat die Gesellschafter des in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen geschlossenen Immobilienfonds Imperial Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR zur Zahlung eines Sanierungsbeitrages aufgefordert. Dieser soll sich laut Schreiben auf eine Größenordnung von 3.749,76 Euro pro Imperial-Fondsanteil belaufen.

Wirtschaftliche Schieflage des Immobilienfonds Imperial Neue Bundesländer Nr. 3

Wie bereits bei einigen anderen Cumulus-Fonds, die ebenfalls von der TreMa verwaltet werden, gibt es auch bei dem Immobilienfonds Imperial Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR erhebliche Probleme bei der Bedienung eines seinerzeit von der Fondsgesellschaft aufgenommenen Innenfinanzierungsdarlehens. Nach Angaben der TreMa sind die angeblich bereits seit Ende letzten Jahres laufenden Verhandlungen mit der innenfinanzierenden Bank bislang ergebnislos verlaufen.

Als Grund für den aktuellen Liquiditätsengpass des Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR wird in gewohnter Manier die derzeit angespannte Vermietungssituation angeführt. Eine kritische Hinterfragung der eigenen Mitverantwortung an der bestehenden Schieflage des Imperial-Fonds lässt das Schreiben ebenso vermissen wie die Darstellung tragfähiger Lösungsansätze hinsichtlich bestehender Ausstiegsmöglichkeiten. Die in diesem Zusammenhang in Betracht zu ziehende Option eines Verkaufs der Fondsimmobilie wird von der TreMa auch für den Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR als angeblich wirtschaftlich nicht tragfähige Lösung verworfen. Stattdessen wird den Imperial-Gesellschaftern – ebenfalls hinlänglich bekannt aus ähnlich gelagerten Rundschreiben der TreMa in diversen Cumulus-Fonds – die Zahlung eines Sanierungsbeitrages nahegelegt.

Nur so – so der Tenor des TreMa-Rundschreibens – könne eine als sicher dargestellte Inanspruchnahme der Imperial-Gesellschafter durch die innenfinanzierende Bank im Falle des Scheiterns der Verhandlungen vermieden werden. Zudem sei laut TreMa damit zu rechnen, dass die angeblich auch im Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR bestehende quotale Haftung deutlich höher ausfallen werde als der pro Fondsanteil zu leistende Sanierungsbeitrag in Höhe von 3.479,76 Euro.

Es bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen zwischen der TreMa und der Innenfinanzierungsbank ausgehen werden. Wir werden an dieser Stelle ausführlich über den Ausgang berichten.

Fazit zu den aktuellen Entwicklungen

Das Rundschreiben der TreMa vom 07.06.2010 reiht sich in die aus verschiedenen Cumulus-Fonds bekannte Geschäftspraxis ein, die Gesellschafter erst zu einem relativ späten Zeitpunkt mit fondsrelevanten Hintergrundinformationen wie der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der damit verbundenen Aufnahme von Verhandlungen mit der innenfinanzierenden Bank zu konfrontieren. Indem die TreMa die Haftung der Gesellschafter bei Nichtzahlung der angedeuteten Sanierungsbeiträge als sicher und unausweichlich darstellt, liegt die Vermutung nahe, dass die Imperial-Gesellschafter unter Zeitdruck gesetzt werden sollen.

Betroffene Imperial-Anteilseigner sollten sich hiervon jedoch nicht beeindrucken lassen, sondern sich von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt umfassend über die in ihrem Fall in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Über unser Kontaktformular haben Imperial-Anteilseigner die Möglichkeit, sich diesbezüglich mit uns in Verbindung zu setzen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann