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Barmer Datenleck bei Bonusprogramm

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 26. Juni 2023

Ein Dienstleister der Krankenkasse Barmer ist von einem Hackerangriff betroffen, in Zuge dessen Kundendaten von Versicherten wie Namen, Versicherungsnummern und auch Bankverbindungen ungeschützt ins Netz gelangen und nun der Missbrauch der Daten droht. Bei Sozial- und Gesundheitsdaten handelt es sich um sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen.

Datenleck bei Dienstleister im Zusammenhang mit Bonusprogramm

Die Krankenkasse Barmer informiert Versicherte schriftlich darüber, dass personenbezogene Daten wie Namen, Krankenversicherungsnummern, Prämienbeträge und Kontodaten bei einem Datenleck abgeflossen sind und dass Betroffen der Missbrauch ihrer Daten oder Identitätsdiebstahl drohen könnte. Die Sicherheitslücke ist laut Pressemitteilung der Krankenkasse bei einem externen IT-Dienstleister am 31.05.2023 entstanden. In einem Anschreiben an die Betroffenen informiert die Barmer darüber, dass unbefugte Personen Zugriff auf Kundendaten im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse erhalten haben. Sie wurde am 16.06.2023 über den Angriff informiert.

Welche Kundendaten sind vom Barmer Datenleck betroffen?

Wie aus einem Schreiben vom 19. Juni 2023 hervorgeht, sind folgenden Daten von Versicherten betroffen, die am Bonusprogramm der Krankenkasse teilnehmen:

  • Vor- und Zunamen,
  • Krankenversicherungsnummern,
  • Bankverbindungen,
  • Prämienbeträge aus Bonusprogramm.

Barmer Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter

Wir raten Betroffenen, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann