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Datenleck JobRad: Das können Betroffene tun

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 28. April 2023

Laptop-Tastatur-Mann-Hand

Die JobRad GmbH hat ihre Kundinnen und Kunden über ein Datenleck informiert, in dessen Folge sensible Daten wie Namen und E-Mail-Adressen einer unbekannten Anzahl von Personen im Internet öffentlich zugänglich gemacht wurden. Ein solches Datenleck stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und kann schwerwiegende Folgen haben. Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung stehen den Betroffenen Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zu.

Datenleck Jobrad: Das ist passiert

Die JobRad GmbH bietet das Leasing von Dienstfahrrädern für Arbeitnehmer und Selbstständige in Deutschland an. Ende April 2023 informierte das Unternehmen seine Kunden und Kundinnen über ein Datenleck bei einem Dienstleister eines Leasingpartners. Von dem Datenleck ist eine unbekannte Anzahl von Arbeitgebern und deren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen. Im Rahmen der Information über das Datenleck wurden die Betroffenen aufgefordert, ihre Passwörter zu ändern.

Welche Daten wurden im Zusammenhang mit der Datenpanne veröffentlicht?

Folgende Daten sind vom Datenleck betroffen:

  • Namen
  • Telefonnummern
  • Anschriften
  • E-Mail-Adressen
  • Vertragsnummern
  • Vertragslaufzeiten

Lohn- und Bankdaten sollen von der Datenpanne nicht betroffen sein. Für die Betroffene besteht jedoch die Gefahr, dass die entwendeten Daten für Manipulationen und gezielte Angriffe missbraucht werden könnten. Beispiele dafür sind unaufgeforderte Kontaktversuche per E-Mail, SMS oder Telefonanrufe, um an weitere sensible Daten wie Zahlungsinformationen zu gelangen.

Jobrad Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Gerichte haben in den letzten Monaten bereits bestätigt, dass den Betroffenen zum Teil hohe Schadensersatzansprüche zustehen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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