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Duolingo Datenleck: Leakcheck und kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 25. August 2023

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2,6 Millionen Datensätze von Nutzer*innen des Onlinedienstes zum Erlernen von Sprachen Duolingo sind im Darknet zum Kauf angeboten worden. Wie bleepingcomputer.com berichtet, wurden die Datensätze am 21.08.2023 in einem Hackerforum hochgeladen. Erstmals tauchten die entwendeten Daten im Januar 2023 in dem mittlerweile deaktivierten Forum Breached auf, wo sie für 1.500 US-Dollar angeboten wurden. Hier können Sie prüfen, ob Sie vom Datenleck betroffen sind und eine Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten anfordern.

Welche Daten sind vom Duolingo Datenleck betroffen?

Ersten Angaben zufolge handelt es sich bei den entwendetet Daten um folgende:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Nutzername
  • Lernfortschritt und andere mit dem Lernprozess verbundene Daten

Das Risiko für Datenlecks besteht auch darin, dass persönliche Daten missbraucht werden könnten, wenn sie in die Hände von Unbefugten gelangen. Daten, die öffentlich zugänglich sind, können etwa für Spam, Phishing-Angriffe oder sogar den Diebstahl von Identitäten verwendet werden.

Bislang ist nicht bekannt, ob vom Duolingo Datenleck Betroffene direkt informiert wurden. Nutzer*innen wissen daher nicht, ob und in welchem Umfang sie betroffen sind. Sie können über einen kostenfreien Leakcheck herausfinden, ob die eigenen Daten betroffen sind.

Leakcheck: So prüfen Sie, ob Sie vom Duolingo Datenleck betroffen sind

Sind Sie vom Duolingo Datenleck betroffen?

Duolingo Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Jetzt unverbindliche & kostenfreie Prüfung anfordern

Sie haben Fragen zum Duolingo Datenleck? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann