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Kreditkündigung nach zehn Jahren ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wer einen Kredit mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren abgeschlossen hat, kann diesen nach Ablauf von zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen. Wir erläutern, wie Kreditnehmer*innen einen Immobilienkredit auch früher ohne Strafzinsen zurückzahlen können und welche Fristen Sie bei der Kündigung beachten müssen.

Kreditkündigung nach zehn Jahren – Die wichtigsten Punkte

  • Eine Kreditkündigung nach zehn Jahren ist bei Darlehen mit einer festen Zinsbindung möglich
  • Die Kreditnehmer*innen müssen dann keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen
  • Es gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten ab Erhalt der vollständigen Darlehenssumme
  • Die Kündigung kann auch teilweise erfolgen

Wird bei der Kündigung von Darlehen nach zehn Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

In der Regel werden Immobilienkredite als Darlehensverträge mit einer Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren abgeschlossen. Kreditnehmer*innen haben das Recht, einen Immobilienkredit mit Sollzinsbindung zehn Jahre nach vollständigem Erhalt des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Dieses Recht ergibt sich aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Möglichkeit gibt es allerdings nur, wenn innerhalb der zehn Jahre keine Vertragsänderung wie zum Beispiel eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Zinssenkung vorgenommen wurde. Derartige Änderungen des Immobilienkredit-Vertrages bewirken, dass die zehnjährige Frist erneut zu laufen beginnt.  Seien Sie daher vorsichtig, wenn Ihnen vor Ablauf der 10-Jahres-Frist ein Angebot gemacht wird und Sie gleichzeitig planen, den Immobilienkredit zu kündigen.

Es ist auch möglich, nur einen Teil des Darlehensvertrages nach zehn Jahren zu kündigen. Wenn z.B. Sondertilgungsklauseln im Vertrag eine Rückzahlung in einer bestimmten Höhe nicht zulassen, können Kreditnehmer*innen das Darlehen teilweise kündigen und einen Teil des Darlehensbetrages zurückzahlen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei der Kündigung von Darlehen nach zehn Jahren?

Für die Kündigung nach zehn Jahren gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird die Kündigung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt haben die Kreditnehmer*innen zwei Wochen Zeit für die Rückzahlung der Restschuld.

Für andere Konstellationen gelten andere Kündigungsfristen: Kreditverträge mit variablem Zinssatz können jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Ist die Sollzinsbindung bereits abgelaufen, kann der Kreditvertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Dazu ein Beispiel: Ein Baudarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren wurde am 23. April 2015 abgeschlossen. Der Darlehensbetrag wurde am 02. Juni 2015 vollständig ausgezahlt. Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag frühestens am 02. Juni 2025 mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Die Kündigung wird dann am 02. Dezember 2025 wirksam und der Darlehensnehmer hat zwei Wochen Zeit, den Restbetrag zurückzuzahlen.

Kann auch die Bank nach zehn Jahren kündigen? Nein, das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB für Baufinanzierungen mit fester Sollzinsbindung gilt nur für Darlehensnehmer*innen. Die Bank hat dieses Recht nicht. Eine Bank kann einen Kredit unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, zum Beispiel wenn Darlehensnehmer*innen mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug geraten.

Informationen über die Sollzinsbindung

Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist. Der Zinssatz, den Kreditnehmer*innen für das Darlehen bezahlen, bleibt für eine bestimmte Anzahl von Jahren gleich - unabhängig davon, was auf dem Markt passiert. Die Sollzinsbindung schützt vor Zinsschwankungen und gibt damit Planungssicherheit.
Unterschiedliche Laufzeiten: Die Sollzinsbindung kann unterschiedlich lang sein. Je länger die Bindung, desto größer die Planungssicherheit. In der Regel sind dann auch die Zinsen höher.
Was passiert nach Ablauf der Sollzinsbindung? Nach dem Ende der Sollzinsbindung haben Kreditnehmer*innen verschiedene Möglichkeiten: Sie können mit der Bank einen neuen Zinssatz für den nächsten Zeitraum aushandeln, den Kredit umschulden oder den Kredit komplett zurückzahlen.

Vorzeitige Kreditkündigung: So kommen Sie ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag

Möchten Darlehensnehmer*innen den Kredit vorzeitig ablösen, kann das teuer werden. Denn bei Darlehen mit Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene zukünftige Zinsgewinne. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei der Berechnung kann die Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen vermieden oder zurückgefordert werden. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich für Verträge, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern oder vermeiden können.

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Kreditkündigung und Vorfälligkeitsentschädigung: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Es ist jedoch wichtig, den Darlehensvertrag zu überprüfen, da es Ausnahmen oder spezielle Bedingungen geben könnte. Falls nötig, informieren Sie sich rechtzeitig zu einer Umschuldung bzw. Anschlussfinanzierung. Wir prüfen die Angaben in Ihrem Darlehensvertrag und Berechnungen Ihrer Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung. Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung erfahren Sie, ob der Vorfälligkeitsjoker in Ihrem Fall gezogen werden kann und Sie Vorfälligkeitszinsen umgehen oder zurückholen können.

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