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So vermeiden Sie die Vorfälligkeits­entschädigung bei Scheidung oder Trennung

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 22. März 2022

Beratungsgespräch-Hände-Diagramme

Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann ein gemeinsamer Immobilienkredit problematisch werden. Möchte das getrennte Paar die Finanzierung vorzeitig auflösen, fordert die Bank oder Sparkasse wahrscheinlich eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene zukünftige Zinsgewinne. Wir erläutern, wie Sie eine solche Strafzahlung vermeiden können oder eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können.

Wann darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Banken verlangen in der Regel immer dann eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Kreditnehmer*innen vor Ablauf der 10jährigen Zinsbindungsfrist das Darlehen ablösen möchten. Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Haben beide Ex-Eheleute oder Partner den Darlehensvertrag unterzeichnet, kann die Bank oder Sparkasse vor Ablauf der 10-Jahresfrist nach vollständiger Auszahlung der Darlehenssumme eine Vorfälligkeitsentschädigung entweder von jedem der beiden Kreditnehmer einzeln oder von beiden zu gleichen Teilen fordern.

In folgenden Fällen darf die Bank keine Entschädigungszahlung verlangen:

  • Ein Darlehensvertrag mit Zinsbindung kann nach zehn Jahren ohne Kosten unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  • Eher seltene Darlehensverträge mit variablem Zinssatz können Darlehensnehmer*innen ohne Zahlung einer Entschädigung unter Beachtung einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen.
  • Beendet die Bank selbst den Darlehensvertrag, darf sie keine Entschädigungszahlung verlangen. Das gilt auch bei einer Kündigung, wenn der Kreditnehmer mit seinen Raten in Verzug geraten ist.
  • Einigen sich Bank oder Sparkasse und Kreditnehme*innen auf eine Kündigung einigt, steht der Bank für die vorzeitige Kündigung eine Entschädigung nur dann zu, wenn eine solche für diesen Fall vereinbart wurde.

Grundsätzlich sind viele Konstellationen denkbar, die ohne einen Verkauf der Immobilie und die  Kündigung und Ablösung des Immobilienkredits möglich sind. Beispiele dafür sind die Teilung oder Vermietung der Immobilie oder der Objekt- oder Schuldnertausch, also die Übertragung des Immobilienkredites auf eine andere Immobilie oder auf einen anderen Schuldner. Jedoch muss die Bank dem jeweils zustimmen. Viele frühere Paare möchten ihr Darlehen jedoch ablösen, um langjährige gegenseitige Verpflichtungen zu vermeiden. Das gilt vor allem dann, wenn niemand das Haus oder die Wohnung weiter bewohnen möchte. Aber auch bei Verkauf der Immobilie und vorzeitiger Kündigung des Darlehens gibt es gute Möglichkeiten, wie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden werden kann.

Sie beabsichtigen den Hausverkauf und möchten aus Ihrem Immobilienkredit vor Ablauf der 10-Jahres-Frist beenden, jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen? Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten im Rahmen einer kostenfreien Ersteischätzung auf.

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Hinweis zur Kündigung: Das Kreditinstitut muss der Kündigung zustimmen, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses liegt beim Hausverkauf immer vor, denn ohne die Immobilie wäre das Darlehen nicht mehr grundpfandrechtlich abgesichert. Der Grund für einen Hausverkauf – ob die Immobilie aus privaten, beruflichen oder finanziellen Gründen verkauft wird – spielt keine Rolle, das berechtige Interesse ist stets gegeben. Zudem müssen seit dem vollständigen Erhalt des Darlehens sechs Monate oder mehr vergangen sein. Ein berechtigtes Interesse zur vorzeitigen Ablösung besteht jedoch nicht nur beim Verkauf der Immobilie.

Klären Sie zunächst, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss und wie hoch diese sein wird. Wie hoch wird die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall sein? 

Nutzen Sie unseren kostenfreien Online Rechner zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Sie möchten Ihre Baufinanzierung vorzeitig kündigen, wissen aber nicht, welche Kosten aufgrund einer Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zukommen? Sie möchten die Berechnungen Ihrer Bank zu Zinsentschädigungen für einen Immobilienkredit überprüfen? Nutzen Sie zur Berechnung der Kosten bei einer Ablösung den kostenfreien Online-Rechner.

Vorfälligkeitsschädigung bei Scheidung oder Trennung vermeiden

Viele Kreditverträge sind fehlerhaft: Wir haben Hunderte Verträge geprüft und eine Liste der betroffenen Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen, bei denen unserer Ansicht nach fehlerhafte Klauseln vorliegen, erstellt. Werden Vorgaben zu Pflichtangaben nicht erfüllt,  fehlt den die Grundlage, überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Es gilt daher: Sie können ohne Zustimmung der Bank oder Sparkasse die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beim Scheidung oder Trennung umgehen, wenn das Vertragswerk unvollständig oder fehlerhaft ist.

  • Weist die Widerrufsbelehrung Fehler auf oder fehlt sie ganz, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen und Verbraucher*innen können Jahre nach Vertragsschluss den Darlehensvertrag noch widerrufen. Nach unseren Erfahrungen weisen sehr viele Darlehensverträge mit Abschlusszeitpunkt ab dem 11.06.2010 eine erhebliche Fehlerquote auf.
  • Seit dem 21. März 2016 müssen Banken Darlehensnehmer*innen von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank beispielsweise nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen.

Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag kostenfrei und teilen Ihnen schriftlich mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden können.

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  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Erfolgschancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verhindern oder zurückzufordern
  • Kostenfreie Erstberatung, ob der Widerrufsjoker oder der Vorfälligkeitsjoker das bessere Mittel der Wahl ist
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Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie sich oder in anderer Hinsicht rechtliche Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann