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2. SAB Fonds aktuell: Urteil gegen Bonnfinanz AG
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 07. August 2013
In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 31.07.2013 hat das Landgericht Darmstadt die Bonnfinanz AG für Vermögensberatung und Vermittlung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 23.031,23 Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an dem zweiten SAB-Fonds „Neue Welt KG Kapital Wert KG“ verurteilt.
2. SAB Fonds – Urteil: Sachverhalt und Entscheidung
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde die Klägerin von dem Anlageberater der Bonnfinanz der Zweite SAB Fonds empfohlen. Es handelt sich hierbei um einen geschlossenen Immobilienfonds. Die Anlageberatung fand im Jahr 2002 statt.
Die Klägerin wollte eine Kapitalanlage zum Zwecke der Altersvorsorge abschließen. Ausdrücklich wurde der Wunsch geäußert, das angelegte Kapital samt Rendite spätestens im Rentenalter zurückzuerhalten. Der Berater empfahl den Fonds, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Leider muss die Beschwerdeführerin einen hohen Verlust ihres investierten Geldes hinnehmen. Die Ausschüttungen sind längst ausgeblieben.
Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Fonds aufgeklärt worden sei. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme hatte das Gericht keinen Zweifel daran, dass der Berater der Bonnfinanz den Fonds als sicher und zur Altersvorsorge geeignet dargestellt hatte. Hierin sah das Gericht eine Falschberatung, da der Fonds nach seiner Konzeption eindeutig unternehmerischen Charakter hatte. Verluste waren von vornherein nicht ausgeschlossen. Dies widerspricht dem Wunsch nach einer sicheren und zur Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig da die Bonnfinanz innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann.
Fazit zum Urteil
Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger, denen die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wie im vorliegenden Fall durch einen Finanzdienstleister vermittelt wurde.