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Abgesagte Pauschalreise: For You Travel muss Anwaltskosten erstatten

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 13. Mai 2022

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Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil im Bereich Reiserecht gegen die For You Travel GmbH erstritten (Urteil vom 03.05.2022, Az. 34 C 188/22). Das Amtsgericht Langenfeld hat den Reiseveranstalter dazu verurteilt, außergerichtlichen Anwaltskosten zu erstatten. Diese waren entstanden, weil der Reiseveranstalter eine Anzahlung für eine Pauschalreise erst nach einem anwaltlichen Mahnschreiben erstattete. Das Urteil ist rechtskräftig.

Abgesagte Pauschalreise: Sachverhalt und Entscheidung des Gerichts

Unsere Mandantin hatte bei der For You Travel GmbH eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Die Reise sollte vom 08.-15.05.2020 stattfinden, wurde aber vom Veranstalter Ende April 2020 aufgrund der Pandemie abgesagt. Die Anzahlung in Höhe von 477,- Euro zahlte die For You Travel GmbH trotz mehrfacher Aufforderung zunächst nicht zurück. Erst infolge eines anwaltlichen Mahnschreibens erstattete der Veranstalter den angezahlten Reisepreis, jedoch nicht die angefallenen Rechtsverfolgungskosten. Das Amtsgericht Langenfeld bestätigte den Anspruch der Klägerin auf Erstattung der Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und verurteile die For You Travel GmbH zur Rückzahlung.

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