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Aktuelles Urteil: Lastminute.com muss Ticketkosten erstatten

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 18. Januar 2024

Lufthansa-Flugzeug

Das Amtsgericht Tübingen hat das Buchungsportal Lastminute.com in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Erstattung des vollen Flugpreises nebst Zinsen verurteilt. Das Buchungsportal hatte einer Kundin die Erstattung nach einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden zunächst verweigert. Das Urteil erging als so genanntes Anerkenntnisurteil. Die Anbieterin Bravonext AG hat den Rückzahlungsanspruch in vollem Umfang anerkannt (Urteil vom 29.11.2023, Az. 13 C 522/22).

Stornierung wegen Tippfehler: Lastminute.com muss Ticketkosten erstatten

Unsere Mandantin hatte Flugtickets nach Fuerteventura mit TUIFly und Lufthansa gebucht. Die Buchung erfolgte über das Buchungsportal Bravofly.com. Bravofly.com ist ein Online-Reisebüro der Lastminute.com-Gruppe. Die Anbieterin Bravonext SA hat ihren Sitz in der Schweiz.

Aufgrund eines Tippfehlers kam es jedoch zu einer fehlerhaften Buchung mit falschem Datum. Die Kundin wollte den Buchungsvorgang stornieren und erklärte noch am selben Tag die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums. Zudem erkundigte sie sich bei Lufthansa, wo man ihr bestätigte, dass eine kostenfreie Stornierung über das Buchungsportal möglich sei.

Das Buchungsportal Bravofly.com kam der Aufforderung zur sofortigen Stornierung zunächst nicht nach. Die Kundin klagte schließlich erfolgreich auf Rückerstattung der Ticketkosten. Bravonext SA anerkennt die Forderung in vollem Umfang. Darüber hinaus muss sie die außergerichtlichen Kosten und die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

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