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Ticketkosten zurück für gebuchten Flug: Erneut Urteil gegen TAP Air Portugal

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 08. Februar 2024

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In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat die Fluggesellschaft TAP Air Portugal den Anspruch unseres Mandanten auf Erstattung von Ticketkosten in voller Höhe von 6.007,43 Euro anerkannt (Anerkenntnisurteil vom 07.02.2024, Az. 2-24 O 563/23).

Ticketkosten zurück für gebuchten Flug: Darum ging es

Unser Mandant hatte für drei Personen Flüge bei TAP Air Portugal für eine Reise nach Porto Alegre und wieder zurück gebucht. Die Reise sollte im Zeitraum 25.12.2021-16.01.2022 stattfinden. Die Airline annullierte die Flüge am 23.08.2021 Corona bedingt. Reisen durften zu diesem Zeitpunkt gar nicht oder nur sehr stark eingeschränkt stattfinden. Die Airline zahlte auf die Ticketkosten trotz Aufforderung nicht zurück, sondern bot lediglich einen Gutschein an. Da unser Mandant für den Gutschein keine Verwendung hatte, forderte er die Fluggesellschaft zunächst erfolglos zur Rückerstattung der Ticketkosten auf.

Schließlich klagte er erfolgreich auf Rückerstattung der Ticketkosten. TAP Air Portugal hat die Forderung vor dem Landgericht Frankfurt am Main in vollem Umfang anerkannt. Darüber hinaus muss die Airline  die Kosten des Verfahrens tragen.

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