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AG Nürtingen verurteilt Ryanair-Tochtergesellschaft zur vollständigen Rückzahlung von Flugticketkosten

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 01. März 2021

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Urteil gegen Ryanair-Tochtergesellschaft: In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 23.02.2021 (Az. 20 C 5513/20)  hat das Amtsgericht Nürtingen den Fluganbieter RYANAIR, zu dem die verurteile Airline „LAUDAMOTION“ gehört, zur vollständigen Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Flugticketkosten verurteilt.

Der Sachverhalt des Urteils des Amtsgerichts Nürtingen

Die Airline hatte zunächst die Flüge zwei Stunden vorverlegt und dann Corona-bedingt vollständig und eigenmächtig annulliert. Unser Mandant erhielt über Monate nur standardisierte Hinhalte-Mails und keinerlei Reaktionen seitens der Airline auf sein Rückzahlungsbegehren. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss eine Rückzahlung innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Das Amtsgericht Nürtingen hat die Airline zur Rückzahlung des kompletten Ticketpreises verurteilt, nachdem der rechtliche Druck auf die Airline so groß geworden war, dass sie den Anspruch über ihre Rechtsanwälte anerkannt hat.

Urteil gegen Ryanair-Tochtergesellschaft: Eine sehr verbraucherfreundliche Entscheidung

Das Urteil des Amtsgerichts Nürtingen stärkt die Stellung wirtschaftlich von der Corona-Krise geschädigter Urlauber, die aufgrund der weltweiten Reisewarnung ihren jeweiligen Flug nicht antreten konnten und bis heute ihre Ticketpreise von den Airlines nicht zurück erhalten haben.

Was können betroffene Urlauber jetzt tun?

Die oftmals seit Beginn der Corona Krise vorherrschende Hinhaltetaktik der Anbieter, Kunden von Reiseveranstaltern und Airlines in die Gutscheinfalle zu drücken oder angebliche Stornogebühren zu erheben oder – wie im vorliegenden Fall – einfach nicht zu reagieren auf die berechtigten Rückforderungsanfragen ihrer Kunden, finden in der gerichtlichen Kontrolle des Rechtsstaates ihre berechtigten Grenzen.

Die Verjährungsfrist, also die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche, beträgt drei Jahre ab Kenntniserlangung. Das dürfte die jeweilige Stornierung der Flüge sein. Beispielsweise müssen die Rückforderungsansprüche für im Jahre 2020 stornierte Flüge bis spätestens 31.12.2023 gerichtlich geltend gemacht werden, da das später in der Regel aufgrund dann eingetretener Verjährung Ihrer Ansprüche nicht mehr möglich ist.

Jedoch bedarf es dringend anwaltlicher Hilfe, da sich in der Masse aller Fälle die Reiseanbieter  in der Regel durch eine pauschale Verweigerungshaltung, pauschales Nicht-Beantworten von Anfragen oder Hin-und Herschieben der Verantwortlichkeit zwischen Reisebüro und Airline oder durch irreführende Auskünfte hinsichtlich angeblich hinzunehmender Stornogebühren oder Gutscheinlösungen aus der Affäre zu ziehen versuchen. In der Regel bleibt eine Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne anwaltliche oder gerichtliche Hilfe leider erfolglos bzw. ist nach drei Jahren dann nicht mehr möglich.

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Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sind viele Verbraucher unsicher, ob Sie ein Rücktrittsrecht haben und ohne Kostenrisiko von einer gebuchten Reise zurücktreten können. Reisende haben gut durchzusetzende und starke Rechte, auf die Sie sich berufen können. Wir zeigen Ihnen Ihre Lösungsmöglichkeiten auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles.

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