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AKH-H erlangt Urteil gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters: Anleger muss Mietzahlungen nicht zurückzahlen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 08. März 2023
Aktualisiert am 18. Februar 2025
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Aktuelles Urteil gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters: Das Landgericht Stuttgart hat in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil die gegen einen geschädigten Anleger gerichtete Klage auf Rückzahlung von Miet- und Kaufpreiszahlungen aus P&R Container-Anlagen durch den Insolvenzverwalter vollumfänglich abgewiesen (Urteil vom 02.03.2023, Az. 27 O 115/22). Update August 2023: Das Urteil ist rechtkräftig. Der ehemalige P&R-Anleger kann sich freuen, denn er muss Miet- und Kaufpreiszahlungen in Höhe von rund 12.000 Euro nicht zurückzahlen. Hinzu kommt die verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der aktuell die erste Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters zurückgewiesen hat (Beschluss vom 26.01.2023, Az. IX ZR 17/22). Wir empfehlen Betroffenen, sich gegen Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters zur Wehr zu setzen bzw. bereits geleistete Rückzahlungen zurückzufordern.

Vollständige Abwehr der Rückforderungen bei P&R Containern

Das Landgericht Stuttgart hat festgestellt, dass unser Mandant aufgrund der geltenden Rechtslage nicht verpflichtet ist, die erhaltenen Miet- und Kaufpreiszahlungen an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen. Das Gericht verneint Ansprüche des Insolvenzverwalters nach § 134 InsO. Danach können Zahlungen, die keinen Entgeltcharakter haben, zurückgefordert werden. Hintergrund ist die mittlerweile höchstrichterlich bestätigte fehlende Unentgeltlichkeit des P&R Modells. Was bedeutet das konkret?

Der Mietvertrag des Anlegers mit den P&R Gesellschaften ist ein gegenseitiger Vertrag: Der Anleger stellte P&R seinen Container zur Verfügung und erhielt im Gegenzug Mietzahlungen.  Das Gericht hat in seinen Ausführungen u. a. betont, dass der gegenseitige Mietvertrag durch den vorliegenden Leistungsaustausch vollständig erfüllt ist. Dem Insolvenzverwalter hilft auch die Argumentation nicht weiter, dass die Container faktisch aufgrund des kriminellen Schnellballsystems bei P&R gar nicht existiert haben. Dem Gericht zufolge handelt es sich bei den Containern nämlich um eine sogenannte Gattungsschuld. Das beutetet, dass der der zur Verfügung gestellte von P&R gekaufte Container geschuldet ist, auch wenn eine Vielzahl der Container gar nicht existiert haben. Das Gericht stellt sogar fest, dass der Umstand, dass es sich bei P&R um ein kriminelles Schneeballsystem handelte und die meisten der verkauften Container gar nicht existiert haben, nicht zu Lasten der oftmals geschädigten Verbraucher*innen gehen kann und darf.

Der juristische Grundsatz „Leistung für Gegenleistung“ gibt treffend wieder, was das Landgericht Stuttgart festgestellt hat. Wenn man für eine Leistung (in diesem Fall die erhaltenen Mietzahlungen) bereits die Gegenleistung (die entsprechenden gekauften Container) zur Verfügung gestellt hat, ist es nicht rechtens, die Mietzahlungen zurückzufordern, da man ja den Mietgegenstand erhalten hatte und der Mietvertrag somit erfüllt wurde.

Aktueller BGH-Beschluss zugunsten Geschädigter im P&R-Anlegerskandal

Zur Klärung der Frage, ob der P&R-Insolvenzverwalter von den Containerkäufern Mietzahlungen und Rückkauferlöse bis vier Jahre vor der Insolvenz im Jahr 2018 zurückverlangen kann, führt dieser Pilotverfahren. Nun hat der BGH erstmals in diesen Fällen entschieden, und zwar zugunsten der geschädigten Anleger*innen. Der BGH hat die erste Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters zurückgewiesen. Damit sind vorausgegangenen Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig geworden. Beide Gerichte hatten zu Gunsten der Geschädigten geurteilt und Anfechtungsansprüche des P&R-Insolvenzverwalters verneint.

Was bedeuten die Entscheidungen für die Hemmungsvereinbarungen?

Aktuell erhalten P&R-Anleger*innen erneut Post vom Insolvenzverwalter bezüglich einer Verlängerung der Hemmungsvereinbarungen, die zum Jahresende 2023 auslaufen. Nach unserer Einschätzung hat sich die Verlängerung mit der Entscheidung des BGH erledigt. Wir sind im Kontakt mit dem Insolvenzverwalter und werden unsere Mandanten und Mandatinnen über die weitere Entwicklung informieren und ihnen eine individuelle Handlungsempfehlung geben.

Urteil gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters: Was Betroffene jetzt tun können

Anlegern der insolventen Gesellschaften von P&R Container Direktinvestments helfen wir, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Wir bieten eine umfassende Ermittlung Ihrer Ansprüche und vertreten Sie bei der Abwehr von Rückforderungen.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711 – 9308110 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.