P&R Container Insolvenz
Gute Erfolgschancen für Anleger auf Schadensersatz. Wir haben bereits ein Urteil für einen geschädigten Anleger erstritten. Unser Angebot: Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung für Ihren Fall.
Wir garantieren eine unabhängige und umfassende Prüfung bei P&R Container Insolvenz: Es ist bekannt geworden, dass es Rechtsanwälte gibt, die unabhängig davon, ob Schadensersatzansprüchen vorliegen, nicht gegen die Vermittler der P&R Direktinvestments vorgehen. Damit werden sehenden Auges erfolgsversprechende Ansprüche gegen liquide Banken oder haftpflichtversicherte Vertriebe nicht verfolgt und verjähren regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs auf Schadensersatz. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass manche Haftungsgegner ebenfalls insolvent sind oder die Insolvenzquote doch geringer ausfallen sollte als gedacht, könnten weitere Ansprüche gegen zahlungsstarke Gegner verjährt sein. Zudem wird verschwiegen, dass seit dem 1. Januar 2013 Finanzdienstleister eine Haftpflichtversicherung vorhalten müssen. Zuvor geschah dies noch freiwillig. Unter bestimmten Umständen kann auch direkt gegen den Haftpflichtversicherer vorgegangen werden.
Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung – dabei handelt es sich erfahrungsgemäß um die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger und zwar unabhängig von einem parallel laufenden Insolvenzverfahren.
Erfreulicherweise mehren sich die guten Nachrichten für unsere Mandanten. Denn wir haben bereits ein Urteil für einen Mandaten im P&R Anlegerskandal erstritten. Ebenso konnten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für unsere Mandanten sehr zufriedenstellende Vergleiche schließen. Zwischenzeitlich liegt eine ganze Reihe von positiven Urteilen verschiedener Landgerichte vor. Zudem können wir von einer bahnbrechenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berichten.
Da unsere Kanzlei ausschließlich die Interessen von geschädigten Investoren vertritt, empfehlen wir neben der Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren – anders als viele bei P&R involvierte Anwälte – auch die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche der Anleger in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Vorgehen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht gegenseitig aus und sind parallel durchzuführen.
Der Direktinvestment-Anbieter P&R war über 40 Jahre im Geschäft und galt bei Anlegern und Vertriebspartnern als solides Unternehmen. Nachdem die Magellan-Pleite überstanden war und sich der Containermarkt von der zwischenzeitlichen Krise erholt hatte, waren Container-Direktinvestments bei Investoren und Vertrieben wieder sehr beliebt. Etwa 54.000 Anleger haben rund 3,5 Milliarden Euro in Container investiert.
Am 07.03.2018 hatte P&R aus Grünwald bei München, deutscher Marktführer für Seefrachtcontainer-Direktinvestments, die Auszahlungen an Anleger ausgesetzt und überraschend den Vertrieb der aktuellen Angebote gestoppt. P&R wies seine Vertriebspartner ohne nähere Begründung an, die laufenden Angebote aus dem Vertrieb zu nehmen und den Verkauf dieser Produkte sofort einzustellen. Der Vertrieb der Container an Privatanleger wurde von Finanzdienstleisten, Banken und Sparkassen vorgenommen. Auf der Internetseite der P&R Gruppe war kein Angebot mehr verfügbar. Die Geschäftsführung gab zunächst keine Auskunft über den Anlass des Vertriebsstopps. Nun ist klar: Die Pleite der P&R-Firmen ist verantwortlich für Zahlungsverzug und Einstellung des Vertriebs.
Die Befürchtungen der Investoren haben sich bestätigt: Am 15. März 2018 stellten drei Firmen des Container-Anbieters P&R beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag:
Am 26. April 2018 schließlich stellten auch die zwei letzten deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Das Amtsgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über drei Firmen der P&R Gruppe angeordnet. Nach Angaben des „Manager Magazin“ handelt es sich um die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die Firma P&R Container Leasings GmbH. Wie der Insolvenzverwalter bestätigt, haben die drei P&R – Gesellschaften über 51 000 Anleger betreut, die Geld in Container investiert hatten. Damit droht P&R Container Insolvenz zum größten deutschen Anlageskandal zu werden. Nähere Informationen zum Insolvenzverfahren können der von den Insolvenzverwaltern eingerichteten Seite www.frachtcontainer-inso.de entnommen werden.
Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container- Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzverwalter haben daraufhin die Anleger schriftlich kontaktiert und Unterlagen zur Forderungsanmeldung übersendet. Das Gericht hat für die Forderungsanmeldung eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt.
Indes hat sich der Verdacht, dass P&R Container Direktinvest ein Schneeballsystem betrieben hat, weiter erhärtet. Die Insolvenzverwalter sowie staatsanwaltliche Ermittlungen gehen davon aus, dass „neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt wurden, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen“. Nach Aussagen der Insolvenzverwalter werden die Erlöse durch die Veräußerung der vorhandenen Container-Restbestände viel zu gering sein, um sämtliche Forderungen der Investoren begleichen zu können. Von den 1,6 Millionen verkauften Containern ist eine Million an Containern nicht vorhanden.
Darüber hinaus sind die Insolvenzverwalter der Ansicht, dass keiner der Anleger Eigentümer von den Containern geworden ist. Entsprechend werden daher die Anleger von P&R Container Direktinvest vermutlich von den Insolvenzverwaltern aufgefordert werden, auf Ihre insolvenzrechtlichen Aus- bzw. Absonderungsrechte zu verzichten. Jedoch dient diese Argumentation unserer Ansicht nach dem Grund, die Arbeit der Insolvenzverwalter zu vereinfachen sowie die Insolvenzmasse groß zu halten, um lediglich eine quotale Befriedigung der Anleger durchzusetzen. Die bestehenden Eigentumsrechte der Anleger werden hierbei völlig übergangen. Spätestens an diesem Punkt wird ersichtlich, dass die Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwalts auch im insolvenzrechtlichen Verfahren Sinn macht, da bereits jetzt die Eigentumseigenschaft der Anleger vom Insolvenzverwalter bestritten wird.
Vom Insolvenzverwalter Jaffé wird ein Konzept zur Verwertung der vorhandenen Container umgesetzt. Die Container wurden nicht notverkauft, sondern sollen weiter Einnnahmen aus der Containervermietung erwirtschaften. Ziel ist es, die aus der Verwertung entstehenden Erlöse in Abschlagsverteilungen an die Gläubiger zu verteilen.
Über sein Privatvermögen des Firmengründers Heinz Roth eröffnete am 6. März 2019 das Amtdgericht München ebenfalls das Insolvenzverfahren. Rechtsanwalt Miguel Grosser aus der Kanzlei Jaffé wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieses wurde nach dem Tod des Firmengründers im Dezember 2019 in ein Nachlassinsolvenzverfahren überführt.
Die ersten beiden gerichtlichen Gläubigerversammlungen fanden am 17. und 18. Oktober 2018 in der Münchner Olympiahalle statt. An den ersten beiden Tagen der Gläubigerversammlungen kamen rund 4.500 Gläubiger zu den Berichtsterminen der insolventen P&R Gesellschaften P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH und der P&R Transport-Container GmbH. Zur Gläubigerversammlung der P & R Container Leasing am 22. Oktober 2018 fanden etwa 150 Gläubiger den Weg in die Reithalle in München. Im Verhältnis zu den insgesamt betroffenen 54.0000 Anlegern lag die Anwesenheitsquote nur bei etwa 8 %. Das vorherrschende Gefühl der anwesenden Investoren: Wut und Enttäuschung der meist älteren Anleger darüber, wie P&R Direktinvest ihr Vertrauen missbraucht hat. Wir waren bei beiden Gläubigerversammlungen dabei und haben einen ausführlichen Bericht zu den Gläubigerversammlungen erstellt.
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Es bestehen Ansprüche bei fehlerhafter Anlageberatung oder Vermittlung gegen die beteiligten Banken, Sparkassen oder Finanzdienstleister. Hier gibt es viele Ansatzpunkte. Dies ist eine vielversprechende Möglichkeit für alle Investoren, bei denen der Kontakt zu P&R durch einen Anlage- oder Bankberater zustande kam. Daneben prüfen wir Ansprüche gegen Prospektverantwortliche, Initiatoren, BAFIN, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder und Geschäftsführer.
Die Mietverträge über die vorhandenen Container werden von der Schweizer P&R Gesellschaft mit den Leasinggesellschaften geschlossen und abgewickelt. Dorthin fließen auch die Mieteinnahmen. Die Schweizer Gesellschaft ist nicht insolvent.
Die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens führt nicht dazu, dass in den vergangenen Jahren erhaltene Zahlungen automatisch von den Anlegern zu erstatten wären. Erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter im Interesse aller Gläubiger prüfen, ob insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche bestehen. Die Insolvenzordnung sieht unter bestimmten, eng festgelegten Voraussetzungen vor, dass Zahlungen im Einzelfall zurück zu erstatten sind. Die in der Presse diskutierte Rechtsprechung zur Anfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen in sog. „Schnellballsystemen“ als unentgeltliche Leistungen (sog „Schenkungsanfechtung“ nach § 134 InsO) betrifft nach derzeitiger Einschätzung der vorläufigen Insolvenzverwalter anders gelagerte Sachverhalte: Dort wurden an die Anleger auf der Basis von manipulierten Bilanzen tatsächlich nicht erzielte Gewinne ausgezahlt. Hier wurden den Anlegern keine Gewinne ausgezahlt, sondern Zahlungen auf Mieten bzw. Rückkäufe geleistet. Falls es zu Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter kommen sollte, werden wir unsere Mandanten dagegen verteidigen.
Das ist sehr unwahrscheinlich: Theoretisch ist es zwar denkbar, dass Standgebühren oder durch die Container verursachte Schäden, bspw. durch die Häfen auch bei den Anlegern geltend gemacht werden können. Dies ist in der Vergangenheit bei P&R jedoch noch nie geschehen. Solange die Container vermietet sind, sind sie auch versichert.
Bei diesen Fällen ist Handeln auf verschiedenen Ebenen notwendig. Ein zweiseitiges Vorgehen – P&R Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich gegenseitig nicht aus und sind parallel durchzuführen. Die Unterstützung einer spezialisierten Kanzlei ist zur Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen sinnvoll.
Die Anleger schließen einen Kauf- und Mietvertrag mit der Emittentin P&R Transport- Container GmbH ab. Dies ist eine Gesellschaft der P&R Gruppe. Das Alter, der Zustand und die Herkunft der Container wird den Anlegern im Verkaufsprospekt nicht mitgeteilt. Die Investoren kaufen die Container und erhalten die vereinbarte Miete. Nach 5 Jahren plant die Emittentin den Rückkauf der Container; in Aussicht gestellt wurden 65% des Kaufpreises. Für den Rückkauf der Container gibt es keine feste Vereinbarung, sondern lediglich eine Absichtserklärung. Die Firma P&R Equipment & Finance Corp. beschafft die Container für die P&R Transport- Container GmbH, vermietet diese an Container-Leasinggesellschaften und nimmt sie wieder zurück. Die Anleger kennen weder den Rahmenvertrag zwischen den beiden Firmen, noch die Preise, zu denen die Container gehandelt und vermietet werden.
Die Containerinvestments sind Direktinvestments und Produkte des sogenannten „grauen Kapitalmarktes“ und bergen für die Anleger hohe Risiken. „Stiftung Warentest“ und der Brancheninformationsdienst „Kapitalmarkt Intern“ hatten wiederholt vor den Direktinvestment-Angeboten von P&R gewarnt und festgestellt, dass die Risiken im Verhältnis zu den Renditechancen enorm hoch sind. Die Mietzahlungen hängen nicht nur von der Bonität des Anbieters, sondern entscheidend von der Marktentwicklung ab. Mitentscheidend für die Entwicklung des Containermarktes und der Stahlpreise wird die Entwicklung des Welthandels sein. Im Hinblick auf die Androhung von Strafzöllen durch Donald Trump und möglicher Gegenmaßnahmen der EU ist die künftige Entwicklung des Welthandels ungewiss. Wenn P&R die benötigten Erträge nicht erwirtschaftet, kann der Anleger die versprochene Miete nicht erhalten. Es ist auch möglich, dass P&R den Investoren gar kein Rückkaufsangebot unterbreitet. Anleger haben keinen Einfluss und sind abhängig von dem Anbieter. Dazu kommt das Wechselkursrisiko, da der USD im Container-Geschäft dominiert.
Bei der Insolvenz des Initiators Magellan war die Frage des Eigentums an den Containern ein streitiges Thema. Dies ist ein weiterer Risikofaktor bei den Container- Direktinvestments. Nach dem Kauf- und Mietvertrag erwerben die Anleger hier das Eigentum an den Containern und erhalten zur Legitimation ein Eigentumszertifikat. Der Mietvertrag ersetzt die Übergabe der Container an die Investoren und P&R erhält das Besitzrecht an den Containern. Der Kauf- und Mietvertrag kann mit Zustimmung von P&R an einen Dritten übertragen werden.
Weiter besteht das Risiko, dass eine Übertragung des Eigentums an den Containern infolge der Anwendbarkeit ausländischer Rechtsordnungen nicht möglich ist. Der Investor kann dann den Kauf- und Mietvertrag kündigen, muss aber zusehen, wie er das investierte Geld zurückbekommt. Im schlimmsten Fall sind die Anleger gezwungen, ihre Container in einem weit entfernten Hafen abzuholen.
Der Kreis der Betroffenen der P&C Container Insolvenz könnte sich weiter stark vergrößern. Denn auch Anleger von P&R Direktinvestment, die ihr investiertes Geld vor der Insolvenz zurück erhalten hatten, wurden bereits vom zuständigen Insolvenzverwalter Jaffé angeschrieben. In seinem Brief vom 26. August 2019 geht es um mögliche Rückzahlungsansprüche, also um die Anfechtung bereits geleistete Zahlungen, die der Insolvenzmasse zugeführt werden könnten.
Ziel der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ist es, die Quote für die Gläubiger zu erhöhen und eine größere Umverteilung zu erreichen. Die Anfechtung betrifft sowohl erhaltene Mieten als auch Rückkaufspreise. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung müssten Anleger, die vor der Insolvenz vollständig ausgezahlt worden wären, das erhaltene Geld zurückgeben. Dafür könnten sie ihre Forderungen dem Insolvenzverwalter melden und würden entsprechend an der Quote beteiligt. Dies betrifft Anleger, die von 2014 bis 2018 noch P&R- Investments hatten.
Bislang lässt sich nicht eindeutig sagen, ob die Anfechtungsansprüche bestehen oder nicht. Es gibt keine einschlägige BGH-Rechtsprechung, die sich ohne weiteres auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen lässt. Um Klarheit zu den Anfechtungsansprüchen zu bekommen, hatte Insolvenzverwalter Jaffé angekündigt, Musterprozesse oder Pilotverfahren bis zum BGH führen zu wollen, und so eine endgültige Entscheidung zu erhalten.
Erste Urteile zur Frage, ob die P&R Anleger erhaltene Zahlungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müssen. Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 10. Juli 2020 eine der Pilotklagen des Insolvenzverwalters Jaffé abgewiesen (Az. 20 O 42/20). Er hatte einen Containerinvestor auf Rückzahlung aller erhaltenen Mieten und des Erlöses aus dem Rückkaufprogramm verklagt. Das Gericht wies die Klage ab. Der Altanleger sei nicht verpflichtet, dem Insolvenzverwalter den Betrag in Höhe von etwa 33.500,- EUR zu bezahlen. Er darf das Geld behalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Insolvenzverwalter habe Medienberichten zufolge bereits angekündigt, den Fall bis zum Bundesgerichtshof weiterverfolgen zu wollen.
Zwei weitere Landgerichte haben die Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen (LG Bochum, Urteil vom 04.09.2020, Az. 2 O 74/20 und LG München I, Az. 6 O 1575/20). In einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Urteil vom 08.10.2020, Az. 27 O 34/20) differenziert das Gericht zwischen der Garantieverzinsung und der Zahlungen des Rückkaufpreises. Die Rückzahlung des Rückkaufpreises sprach das Gericht dem Insolvenzverwalter zu, nicht jedoch die Mieten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Anlegern der insolventen Gesellschaften von P&R Container Direktinvestments helfen wir, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Da unsere Kanzlei ausschließlich die Interessen von geschädigten Investoren vertritt, empfehlen wir neben der Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren P&R auch die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche der Anleger in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Vorgehen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht gegenseitig aus und sind parallel durchzuführen.
Wir bieten eine umfassende Ermittlung Ihrer Ansprüche und Verteidigungsmöglichkeiten, prüfen in Frage kommende Schadensersatzansprüchen und vertreten Sie bei der Abwehr von Rückforderungen. Nutzen Sie das folgende Formular für die kostenlose und umfassende Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche.
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