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Aktuelles Urteil im Daimler Dieselskandal: Sieg für Verbraucher am Heimatgericht Stuttgart
Veröffentlicht von Christopher Kress am 10. Mai 2022
Unsere Kanzlei hat am Sitz der Daimler AG – nunmehr Mercedes-Benz Group AG – einen weiteren Erfolg im Mercedes Abgasskandal errungen. Unser Mandant kann sein Auto, einen V 250d mit dem Skandal-Motor OM651, zurückgeben und bekommt Schadensersatz in Höhe von rund 22.000,- Euro. Das Landgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass der Autobauer den Käufer sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat (Urteil vom 06.05.2022, Az. 17 O 827/21, noch nicht rechtskräftig).
Aktuelles Urteil im Daimler Dieselskandal: Darum ging es im Fall vor dem LG Stuttgart
Unser Mandant hatte das Fahrzeug im September 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Im Auto verbaut ist ein Motor OM651 der Norm Euro 6 und ein Ad-Blue -Tank (SCR) für die Abgasreinigung. Für das Fahrzeug hatte es einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegeben; das Software-Update hatte unser Mandant dann aufspielen lassen. Aufgrund der im Auto verbauten illegalen Abschalteinrichtungen verlangte er Schadensersatz im Daimler Dieselskandal.
Das KBA hat verschiedene illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen entdeckt und in Europa über eine Million Mercedes-PKW zurückgerufen. Illegale Abschalteinrichtungen manipulieren den Ausstoß an Stickoxid so, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte auf der Straße nicht eingehalten werden, sondern nur während der Testes für die Zulassung des Fahrzeuges. Im Fall vor dem LG Stuttgart ging es um die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, welche nur unter Prüfstandsbedingungen aktiviert ist und ein Abgasreinigungssystem, welches lediglich zwischen 20° C und 30° C funktioniert, also genau in dem Temperaturbereich, welcher für den Testzyklus vorgeschrieben ist. AKH-H wies zudem daraufhin, dass die gesetzlichen Grenzwerte für das giftige Stickoxid auf der Straße nicht eingehalten werden. Damit entspricht das Auto nicht mehr der EU-Verordnung EG-VO 715/2007. Aus diesem Grund geht das Gericht davon aus, dass jederzeit ein Widerruf der Zulassung durch das Kraftfahrbundesamt droht, was bedeutet, dass unser Mandant sein Auto dann nicht mehr nutzen kann und es stillgelegt werden muss.
Die Beklagte wollte im Verfahren die entsprechenden Unterlagen zu dem Rückrufbescheid nicht herausrücken. Dies veranlasste das Gericht dazu, den Autobauer hinsichtlich seiner nicht nachgekommenen Darlegungslast zu rügen. Weiter berief sich die Mercedes-Benz Group AG in der Verhandlung auf die Verjährung, was aber zur Verteidigung nicht half. Im Ergebnis verurteilte das LG Stuttgart die Mercedes-Benz Group AG zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Unsere Kanzlei konnte gegen den Autobauer am eigenen Heimatgericht das Verfahren gewinnen.
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