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Anleger des Wölbern Invest Holland 64 bangen um Ausschüttungen
Veröffentlicht von Andreas Frank am 28. Februar 2012
Im vergangenen Jahrzehnt haben sich schätzungsweise ca. 30.000 Anleger an geschlossenen Immobilienfonds des Hamburger Emissionshauses Wölbern Invest beteiligt. Ein nicht unerheblicher Teil der Wölbern Invest-Fondsanleger dürfte die Zeichnung der überwiegend in exponierte Büro- und Verwaltungsgebäude in europäischen Metropolen investierenden geschlossenen Immobilienfonds inzwischen längst bereut haben. So warten eine Reihe von Wölbern Invest-Fondsanlegern – allen voran die Anleger des Wölbern Invest Holland 64 – noch immer auf die für 2011 prognostizierten Ausschüttungen.
Wölbern Invest Holland 64: Streit über Immobilienbewertungen zeigt Wirkung
Ende 2011 informierte die finanzierende Bank des Wölbern Invest Holland 64, die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp), die Geschäftsführung der Wölbern Invest über die turnusmäßige Neubewertung der beiden Fondsobjekte in Arnheim und Haarlem. Dabei waren die Immobilienwerte gegenüber den bei Auflage des Wölbern Invest Fonds im Jahr 2009 zugrunde gelegten Werten deutlich nach unten korrigiert worden. Gleichzeitig hatte die DG Hyp aufgrund des hohen Wertverlustes des Wölbern Invest Holland 64 Fonds eine Sondertilgung in Höhe von 2,1 Mio. € zuzüglich einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 400.000 € verlangt.
DG Hyp sieht Loan to Value Klausel verletzt
Grund für die Sondertilgung – so die Argumentation der Bank – sei die vorliegend eingetretene Verletzung der zwischen der Bank und dem Wölbern Invest Holland 64 Fonds im Kreditvertrag vereinbarten Loan to Value (LTV)-Klausel. Die Loan to Value-Klausel legt in Kreditverträgen die Untergrenze des Verhältnisses von Immobilienwert zu Kredit fest.
Im Zuge der deutlichen Herabstufung der Fondsobjekte von ursprünglich € 40,1 Mio. bei Ankauf auf nunmehr € 34,5 Mio. für das Objekt Haarlem sowie von ursprünglich € 9,4 Mio. auf nunmehr € 8 Mio. für das Objekt Arnheim – so die Bank weiter – sei die hier vereinbarte Loan to Value Grenze von 61,6 % deutlich überschritten worden.
Geschäftsführung reagiert mit Stop der Ausschüttungen
Die Geschäftsführung hat in einer Stellungnahme bereits angekündigt, weder die vorgenommene Abwertung der Fondsimmobilien noch die gegen den Fonds verhängte Sondertilgung akzeptieren zu wollen. Stattdessen – so der Tenor der Verantwortlichen des Wölbern Invest Holland 64 – werde man rechtliche Schritte gegen die Neubewertung der Fondsimmobilien prüfen lassen.
Unabhängig davon, wie sich die – nach wie vor im Fokus unserer Berichterstattung stehende – Auseinandersetzung zwischen dem Management des Wölbern Invest Holland 64 und der DG Hyp weiter entwickeln wird, stehen die ersten Verlierer des Bewertungsstreits bereits fest: Es sind – wie so oft – die Fondsanleger selbst. Hintergrund: Als erste Reaktion auf die gegen den Fonds erhobene Sondertilgungsforderung hat die Geschäftsführung des Wölbern Invest Holland 64 in einer Stellungnahme angekündigt, die Auszahlung der für das Jahr 2011 im Wölbern Invest Holland 64 an die Fondsanleger auszuzahlenden Ausschüttungen bis auf weiteres zurückzuhalten.
Haftung für falsche Beratung
Betroffene Wölbern Invest-Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen.
Sollten Wölbern Invest-Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Anleger geschlossener Fonds Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungen offenlegen muss. Daher kann der Anleger bei Zahlung verdeckter Innenprovisionen (Kick-Backs) und fehlender Aufklärung hierüber verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen.
Was können betroffene Wölbern Invest-Anleger jetzt tun?
Betroffene Anleger der problematischen Wölbern Invest Fonds haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Die rechtliche Bewertung und Empfehlung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die im Einzelfall in Betracht kommenden Möglichkeiten zu informieren.