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Audi Abgasskandal 3.0l Motoren: Landgericht Essen verurteilt Audi AG zum Schadensersatz

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 23. Februar 2022

Audi-Rücklicht-A5

Unsere Kanzlei hat erneut ein positives Urteil für einen geschädigten Autofahrer im Audi Abgasskandal erlangt (Urteil vom 11.02.2022, Az. 5 O 75/19). Das Landgericht Essen hat die Audi AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Audi muss das Fahrzeug, einen A 6 Avant 3.0 TDI, zurücknehmen und unserem Mandanten im Gegenzug knapp 38.000 Euro nebst Zinsen bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu den Nachfolgemotoren des EA 189 im VW und Audi Dieselskandal, EA 288, EA 896, EA 897 und EA 898, liegen bereits zahlreiche Entscheidungen zugunsten der geschädigten Dieselfahrer*innen vor. Betroffene mit Gebrauchtwagen im Audi Dieselskandals mit 3.0 und größeren Motoren, die im Jahr 2019 einen Rückrufbescheid erhalten haben, sollten mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht mehr warten, denn diese drohen Ende des Jahres 2022 zu verjähren.

Audi Abgasskandal 3.0l Motoren: Der Sachverhalt zum Urteil

Es ging um einen Audi A 6 Avant 3.0l TDI Quattro der Norm Euro 5, den unser Mandant als Gebrauchtfahrzeug Ende des Jahres 2016 gekauft und zum Teil über einen Autokredit der Audi Bank finanziert hatte. Der Darlehensvertrag enthielt ein verbrieftes Rückgaberecht, von dem unser Mandant jedoch keinen Gebrauch machte. Er leistete alle Zahlungen aus dem Finanzierungsvertrag einschließlich der Schlussrate und behielt das Auto. Das Kraftfahrtbundesamt ordnete am 11.10.2019 für das Fahrzeug einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Essen sah es nach der mündlichen Verhandlung als erwiesen an, dass das streitgegenständliche Fahrzeug, respektive der Motor zum Zeitpunkt des Kaufs manipuliert waren und die Audi AG dafür zu haften hat. Für das Landgericht Essen ist im Fahrzeug unstreitig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Es liegt ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes vor, woraufhin die Audi AG ein Software-Update zur Entfernung der Abschalteinrichtung entwickelte. Das Gericht stellte fest, dass der Schaden durch das Software-Update jedoch nicht nachträglich behoben werden kann. Der Schaden war bereits mit Erwerb des Fahrzeuges eingetreten. Autokäufer*innen dürfen bei Erwerb eines Autos darauf vertrauen, dass die notwendige EG-Typengenehmigung formal vorliegt und dass auch nachträglich keine Rücknahme oder Änderung droht. Hätte der Käufer von dem Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Fahrzeug nicht erworben.

Anspruch auf Schadensersatz trotz verbrieftem Rückgaberecht

Das Landgericht Essen bestätigte in seinem Urteil, dass der Audi-Kunde Schadensersatz wegen des manipulierten Motors im Dieselskandal geltend machen kann und der Umstand, dass er einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption abgeschlossen und von dieser Option keinen Gebrauch gemacht hat, seinem Anspruch auf Schadensersatz nicht entgegensteht. Damit setzt das Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes um, der sich mit Urteil vom 16.12.2021 auch bei Fahrzeugen des Motorentyps EA 897 Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem „verbrieften Rückgaberecht“ gegenüber der Audi AG bejahte.

Audi Abgasskandal 3.0l Motoren: Achtung Verjährung zum Ende des Jahres in ähnlichen Fällen

Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3.0l Motoren haben sehr gute Aussichten, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Die Ansprüche wegen Manipulationen an den größeren Dieselmotoren sind aktuell auch noch nicht verjährt. Die aktuellen Entscheidungen des BGH vom 10.02.2022 zu den EA189-Motoren deuten jedoch darauf hin, dass bei Gebrauchtfahrzeugen Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG mit Ablauf des Jahres 2022 verjähren könnten.

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