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Audi ruft bis zu 850.000 Dieselautos zurück: Widerruf der Fahrzeugfinanzierung durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen lassen

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 21. Juli 2017

Audi kündigte heute an, dass bis zu 850.000 Fahrzeuge mit Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren der Abgasnormen EU 5 und EU 6 mit neuer Software ausgestattet werden sollen. Damit folgt die Rückrufaktion von Audi in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Rückrufaktion von der Daimler AG. Betroffene Fahrzeughalter müssten mit keinen eigenen Kosten rechnen. Für viele Fahrer von betroffenen Dieselmotoren stellt sich jedoch die Frage, ob es sich mit einem Softwareupdate getan haben wird oder weitere finanzielle Konsequenzen drohen, spätestens bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs.

Widerruf PKW-Darlehen: So bekommen Fahrzeughalter ihren Diesel los und ihr Geld zurück

Aktuell erhält die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann zunehmend Anfragen vom „Dieselskandal“ betroffener Fahrzeughalter im Hinblick auf einen Widerruf der Fahrzeugfinanzierung. Das ist nämlich eine gute Gelegenheit, seinen Diesel ohne Verlust loszuwerden. Für KfZ-Kredite welche nach dem 14.06.2014 abgeschlossen wurden, müssen  Kunden für den Fall, dass die Voraussetzungen eines Widerrufes vorliegen, lediglich die bis zum Widerruf angefallenen Darlehenszinsen anrechnen lassen. Im Übrigen kann das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben werden. Der Fahrzeughalter erhält sämtliche auf die Finanzierung und den Erwerb des Fahrzeugs gezahlten Beträge zurück. Der Weg des Widerrufs steht auch Käufern für den Zeitraum vom 11.06.2010 bis 13.06.2014 offen. In diesen Fällen müssen sich die Käufer lediglich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Widerruf nur mit kompetenter Rechtsberatung

Allerdings raten wir zu einem qualifizierten Rechtsrat spezialisierter Rechtsanwälte. Wird ein Widerruf ohne eine rechtliche Beratung vorschnell erklärt, kann dies im weiteren Verfahren zu erheblichen Problemen führen, die bei einer korrekten Vorgehensweise leicht zu vermeiden gewesen wären.
Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang der Frage der Kostenübernahme bei einem Rechtsstreit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss überprüft werden, ob sie in einem konkret vorliegenden Fall die Kosten übernimmt. Hat eine Versicherung die Kostenübernahme bei Verfahren im Widerrufsrecht nicht explizit ausgeschlossen und wurde die Übernahme frist- und formgerecht mit einer schlüssigen Begründung beantragt, übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel auch dann die Kosten, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrages noch nicht bestanden hat.

Über unser Kontaktformular haben Kreditnehmer die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.