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BGH entscheidet zur Aufklärungspflicht der Banken

Veröffentlicht am 11. December 2008

BGH-Entscheidung zur Aufklärungspflicht verbraucherfreundlich

Der BGH hat mit Datum vom 07.10.2008 (BGH  XI ZR 89/07) erneut zu den Aufklärungspflichten der Banken bei Kapitalanlageberatungen entschieden. Insgesamt läuft das Urteil auf eine Stärkung der Rechte von Bankkunden hinaus. Das höchste deutsche Zivilgericht stellt in diesem Urteil die Prüfungspflicht der Banken für ein durch Sie vermitteltes Produkt umfassend dar.

Der Sachverhalt zum Urteil

Die Klägerin war von Ihrer Hausbank im Jahr 1994 über eine Kapitalanlage beraten worden. Auf Empfehlung des Bankberaters erwarb die Klägerin eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds. In dem Beratungsgespräch wurde die Anlegerin nicht über einen kritischen Bericht eines Brancheninformationsdienstes hinsichtlich des gezeichneten Fonds unterrichtet.
Die Beteiligung erwies sich als unrentabel. Die Anlegerin erhob Klage unter Bezug auf den negativen Bericht des Informationsdienstes.

Über diesen Sachverhalt hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Nach Ansicht des  XI. Zivilsenates haben die Banken Anlagemodelle „mit banküblichem kritischen Sachverstand“ zu prüfen eine reine auf Plausibilität der Anlage ausgerichtete Prüfung genügt den Ansprüchen des BGH demnach nicht. Zu dieser kritischen Prüfung des Anlagemodells gehört nach dem aktuellen Urteil des BGH auch die Auswertung der vorhandenen Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse. Soweit in diesen Medien gehäuft negative Berichte über die Anlage erscheinen muss der interessierte Anleger hierüber unterrichtet werden. Die Bank haftet im Falle des Unterlassens dieses Hinweises dann wenn die dort dargestellten Kritikpunkte ursächlich für eine spätere Schadensentwicklung der Anlage sind. Jedoch stellt der BGH in dieser Entscheidung auch klar dass nur vereinzelte Berichterstattungen allein nicht zu einer Haftung der Banken führen.