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BGH entscheidet zur Aufklärungspflicht von Banken
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 11. Dezember 2008
Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 07.10.2008 (BGH XI ZR 89/07) erneut über die Aufklärungspflichten von Banken bei der Anlageberatung entschieden. Insgesamt stellt das Urteil eine Stärkung der Rechte von Bankkunden dar. Das höchste deutsche Zivilgericht stellt in diesem Urteil die Prüfungspflichten der Banken für ein von ihnen vermitteltes Produkt umfassend dar.
Verbraucherfreundliche BGH-Entscheidung: Darum ging es
Die Klägerin wurde 1994 von ihrer Hausbank über eine Kapitalanlage beraten. Auf Empfehlung des Bankberaters erwarb die Klägerin eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds. Im Beratungsgespräch wurde die Anlegerin nicht auf einen kritischen Bericht eines Brancheninformationsdienstes über den gezeichneten Fonds hingewiesen. Die Beteiligung erwies sich als unwirtschaftlich. Die Anlegerin klagte unter Hinweis auf den negativen Bericht des Informationsdienstes. Der Bundesgerichtshof hatte über diesen Sachverhalt zu entscheiden.
Aufklärungspflicht von Banken umfasst auch kritische Berichterstattung
Nach Auffassung des XI. Zivilsenats müssen Banken Anlagemodelle „mit banküblichem kritischen Sachverstand“ prüfen; eine lediglich auf die Plausibilität der Anlage gerichtete Prüfung genügt den Anforderungen des BGH demnach nicht. Zu dieser kritischen Prüfung des Anlagemodells gehört nach der aktuellen Entscheidung des BGH auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse. Soweit in diesen Medien gehäuft negative Berichte über die Anlage erscheinen, muss der interessierte Anleger hierüber informiert werden. Unterlässt die Bank diesen Hinweis, haftet sie, wenn die dort geäußerte Kritik ursächlich für eine spätere negative Entwicklung der Kapitalanlage ist. Allerdings stellt der BGH in dieser Entscheidung auch klar, dass nur vereinzelte Berichte allein nicht zu einer Haftung der Banken führen.