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Bouwfonds Private Dutch Parking Fund II: Planmäßige Zahlung bleibt aus

Veröffentlicht von Melanie Poch am 06. August 2024

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Der geschlossene Publikums-AIF wurde 2015 unter dem Namen Bouwfonds Private Dutch Parking Fund II aufgelegt und investierte in sechs Parkhäuser in den Niederlanden. Die für Juni 2024 geplante Auszahlung an die Anleger*innen wurde ausgesetzt, weil im Mai 2024 einige Auf- und Zufahrten eines der Parkhäuser eingestürzt sind. Die Betroffenen wissen derzeit nicht, ob die geplanten Auszahlungen nachgeholt werden und ihr investiertes Kapital wie geplant zurückgezahlt wird.

Der geschlossene Parkausfonds Bouwfonds Private Dutch Parking Fund II: Informationen und Risiken

Primevest Private Dutch Parking Fund II GmbH & Co. geschlossene Investment KG ist ein geschlossener Immobilienfonds, der auf Investitionen in Parkhausimmobilien in den Niederlanden spezialisiert ist. Anleger*innen konnten sich mit einer Mindestbeteiligung in Höhe von 10.000,- Euro an dem Parkhausfonds beteiligen. Die prognostizierte Gesamtausschüttung beträgt laut Prospekt ca. 165 % bis ca. 194 % bei einer geplanten Laufzeit bis zum 31.12.2028. Der Fonds wurde von Bouwfonds Investment Management (jetzt Primevest Capital Partners) aufgelegt und investiert in insgesamt sechs Parkhäuser an den Standorten Amsterdam und Zaandam in der Provinz Nordholland, Amersfoort und Nieuwegein in der Provinz Utrecht sowie Breda und Eindhoven in der Provinz Nordbrabant. Die Fondsgesellschaft betreibt die Parkhäuser nicht selbst. Mieter und Betreiber der Parkhäuser sind die Q-Park-Gruppe, ein internationaler Parkraumbetreiber, sowie die Stadt Amsterdam. Die Fondsgesellschaft hat die Parkhäuser von Verkäufergesellschaften der Q-Park-Gruppe erworben. Aus dem Modell des Sale-and-lease-back können sich Interessenkonflikte ergeben, über die die Anleger*innen vor Zeichnung aufgeklärt werden müssen.

Ein Risiko des Parkhausfonds, das Risiko aus zusätzlichen Instandhaltungs- und Reparaturkosten, könnte sich nun für die Anleger*innen realisieren. Sollten die Kosten für die Reparatur der eingestürzten Rampen zwischen den sechs Ebenen des Parkhauses in Nieuwegein nicht auf die Betreibergesellschaft umgelegt werden können, würde dies das wirtschaftliche Ergebnis und die Prognose des Fonds erheblich belasten. Darüber hinaus könnten auch ausbleibende Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung des Parkhauses als Haupteinnahmequelle das Ergebnis schmälern.

Weitere Risiken der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

Wenn Anleger*innen Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds erwerben, werden sie zu Mitunternehmern und sind am Gewinn und Verlust beteiligt. Sie tragen also ein unternehmerisches Risiko. Vielen Anlegern geschlossener Immobilienfonds ist nicht bewusst, dass diese Kapitalanlagen nur eingeschränkt handelbar sind. Auf www.zweitmarkt.de wurden Anteile am Primevest Private Dutch Parking Fund II zuletzt im Januar 2024 gehandelt. Aktuelle Daten nach dem Vorfall im Parkhaus in Nieuwegein sind nicht verfügbar. Weitere Risiken, über die Anleger aufgeklärt werden müssen, sind die lange und unbefristete Laufzeit des Fonds von über 10 Jahren und die Tatsache, dass ein Ausscheiden aus der Gesellschaft durch ordentliche Kündigung nicht möglich ist.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Sollten Anleger geschlossener Immobilienfonds von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Darüber hinaus kommt für Anleger von Immobilienfonds die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Initiatoren der Fonds in Betracht. Rechtsfolge einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist, dass die Anleger so gestellt werden, als hätten sie sich nie an dem Fonds beteiligt. Sie erhalten ihr eingesetztes Kapital zurück und übertragen ihren Gesellschaftsanteil.

Ihre in Betracht kommenden Ansprüche können Sie von unserer auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei prüfen lassen. Mit unserer Online-Ersteinschätzung haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und ihre rechtlichen Ansprüche kostenfrei prüfen zu lassen.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann