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Cinerenta GmbH zum Schadenersatz wegen Kapitalanlagebetruges verurteilt

Veröffentlicht am 20. August 2007

Das Oberlandesgericht München verurteilte die Cinerenta Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH (Cinerenta GmbH) am 18.07.2007 unter dem Aktenzeichen 20 U 2052/07 zur Zahlung von Schadenersatz an einen Anleger. Grund hierfür waren falsche Angaben im Verkaufsprospekt der Filmfonds Cinerenta III KG – insbesondere die irreführenden und unzureichenden Hinweise zu den von Anlegern zu tragenden Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb einer entsprechenden Gesellschaftsbeteiligung (Kommanditeinlage).

Anlegern drohen hohe Kapitalverluste und möglicherweise Steuernachzahlungen

Der diesem Filmfonds zugrunde liegende Emissionsprospekt vermittelte dem Anleger nach Einschätzung des Oberlandesgerichts München den unzutreffenden Eindruck ein äußerst geringes Risiko im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kommanditeinlage einzugehen. So wurde das maximale Verlustrisiko mit 21 64 Prozent beziffert was mit der tatsächlichen Begebenheit nicht übereinstimmte. Der prozentuale Rest wurde als von einer so genannten Erlösausfallversicherung abgedeckt ausgewiesen. Diese Versicherung sollte im Falle eines geringeren Erlöses den Differenzbetrag zu dem von den Anlegern eingebrachten Kapital abdecken. Dies war nach den gerichtlichen Feststellungen deshalb nicht möglich weil es sich bei der Versicherungsgesellschaft um eine Briefkastenfirma in Panama handelte was der Geschäftsführer der Cinerenta GmbH zum Zeitpunkt der Prospekterstellung bereits gewusst haben soll.

Zudem drohen Anlegern wegen möglicherweise illegitimer Mittelverwendung im Hinblick auf gewährte Steuervergünstigungen im Filmsektor die Aberkennung bereits gewährter steuerlicher Verlustzuweisungen. Dies könnte zu nicht unerheblichen Steuernachzahlungen seitens der Anleger führen.

Daher ist Anlegern anzuraten rechtlich prüfen zu lassen ob Schadenersatzansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft dem Mehrheitsgesellschafter der Prospektherausgeberin Cinerenta GmbH der gleichzeitig den Fondsvertrieb übernommen hatte Herr Mario Ohoven und dem Münchner Rechtsanwalt Professor Dr. Alexander Hammelrath dessen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhänder fungierte Aussicht auf Erfolg haben.

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