0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Cinerenta GmbH zum Schadenersatz wegen Kapitalanlagebetruges verurteilt

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 20. August 2007

Kamera-Farben

Das Oberlandesgericht München hat am 18.07.2007 unter dem Aktenzeichen 20 U 2052/07 die Cinerenta Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH (Cinerenta GmbH) zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt. Grund hierfür waren fehlerhafte Angaben im Verkaufsprospekt des Filmfonds Cinerenta III KG, insbesondere irreführende und unzureichende Angaben zu den von den Anlegern zu tragenden Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb einer entsprechenden Gesellschaftsbeteiligung (Kommanditeinlage).

Anlegern drohen hohe Kapitalverluste und möglicherweise Steuernachzahlungen

Der diesem Filmfonds zugrunde liegende Emissionsprospekt vermittelte dem Anleger nach Ansicht des Oberlandesgerichts München den unzutreffenden Eindruck, er gehe mit dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung ein äußerst geringes Risiko ein. So wurde das maximale Verlustrisiko mit 21 bis 64 Prozent beziffert, was nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Der verbleibende Prozentsatz wurde als durch eine so genannte Erlösausfallversicherung abgedeckt dargestellt. Diese Versicherung sollte im Falle eines Mindererlöses die Differenz zu dem von den Anlegern eingebrachten Kapital abdecken. Dies war nach den Feststellungen des Gerichts nicht möglich, weil es sich bei der Versicherungsgesellschaft um eine Briefkastenfirma in Panama handelte, was dem Geschäftsführer der Cinerenta GmbH bereits bei Prospekterstellung bekannt gewesen sein soll.

Darüber hinaus droht den Investoren die Aberkennung bereits gewährter steuerlicher Verlustzuweisungen wegen möglicherweise unzulässiger Mittelverwendung im Hinblick auf die gewährten Steuervergünstigungen im Filmbereich. Dies könnte zu nicht unerheblichen Steuernachzahlungen der Investoren führen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Cinerenta Anleger

Anlegern ist daher zu raten, rechtlich prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen die Fondsgesellschaft, den Mehrheitsgesellschafter der Prospektherausgeberin Cinerenta GmbH, die auch den Vertrieb des Fonds übernommen hatte, Herrn Mario Ohoven, und den Münchner Rechtsanwalt Professor Dr. Alexander Hammelrath, dessen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhänder fungierte, Aussicht auf Erfolg haben.