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Cinerenta Medienfonds: BVMV-Präsident zu Schadensersatz verurteilt

Veröffentlicht von Andreas Frank am 23. Juli 2010

Waage-Justitia

Das Landgericht München I hat in vier Urteilen den Präsidenten des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) zum Schadensersatz gegenüber Cinerenta-Fonds-Anlegern verurteilt. Damit ist es geschädigten Anlegern erstmals gelungen, den damaligen Geschäftsführer der für die Finanzierung und den Vertrieb der Cinerenta-Filmfonds verantwortlichen Beratungsgesellschaft persönlich in die Haftung zu nehmen.

Urteil des LG München I zu Cinerenta Medienfonds

Dessen frühere, inzwischen insolvente Firma Investor Treuhand (IT) hatte zwischen 1997 und 2003 rund 450 Millionen Euro von Cinerenta-Anlegern eingesammelt. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer war er auch Mehrheitsgesellschafter der Cinerenta GmbH. Nachdem mehrere hundert der insgesamt rund 8.500 Cinerenta-Anleger nur einen Bruchteil ihrer seinerzeit geleisteten Einlagen in die als sicher beworbenen Medienfonds zurückerhalten hatten, versuchten sie bislang erfolglos, den Geschäftsführer der IT für die erlittenen Verluste in Regress zu nehmen.

In den den Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen hatten die betroffenen Anleger zwischen 1998 und 2001 Anteile an zwei Medienfonds der Cinerenta-Gruppe erworben. Ausschlaggebend für die Klageerhebung waren nach Ansicht der Cinerenta-Anleger unrichtige Angaben in den ihnen übergebenen Fondsprospekten über die mit dem Erwerb der Fondsanteile verbundenen Kosten. Statt der in den Fondsprospekten ausgewiesenen Vermittlungsprovision von 5 % seien nach Ansicht der betroffenen Cinerenta-Anleger deutlich höhere Provisionen von der Cinerenta-Gruppe an die IT gezahlt worden. Zudem – so ein weiterer Vorwurf der klagenden Medienfonds-Anleger – seien sie in den vorliegenden Fondsprospekten nicht über die Doppelfunktion des damaligen IT-Geschäftsführers aufgeklärt worden.

In den Fällen, die den insgesamt vier Urteilen zugrunde liegen, sah es das Landgericht München I nunmehr als erwiesen an, dass der ehemalige IT-Geschäftsführer den Anlegern die jeweils erhaltenen Provisionen in Höhe von bis zu 20 % verschwiegen hat, und gab deren Schadensersatzklagen statt. Die Urteile gegen den ehemaligen IT-Geschäftsführer sind noch nicht rechtskräftig.

Fazit zum Urteil und kostenfreie Ersteinschätzung

Durch die vorgenannten Urteile haben sich die Chancen für geschädigte Medienfonds-Anleger deutlich erhöht, auch die für die Vermittlung der Fondsanteile verantwortliche Vertriebsorganisation in die Haftung zu nehmen. Betroffenen Anlegern ist zu raten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend über die in Ihrem Fall in Betracht kommenden Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann