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Cumulus Fonds Angermünde: Insolvenzverwalter nimmt Anleger in die quotale Haftung
Veröffentlicht von Andreas Frank am 23. Oktober 2012

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Angermünde GdbR kommen nicht zur Ruhe. Nach der kürzlich bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung über das Vermögen des Cumulus Immobilienfonds Angermünde wurden die Anleger nun mit Schreiben vom 15.10.2012 seitens des Insolvenzverwalters über die Inanspruchnahme der quotalen Haftung entsprechend der Gesellschaftsanteile informiert. Zwecks Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten werden die Anleger seitens des Insolvenzverwalters aufgefordert bis zum 15.11.2012 65 % der quotalen Haftungssumme bzw. bis zum 15.12.2012 75 % der quotalen Haftungssumme auf ein zugunsten der Gläubigergemeinschaft bestehendes Treuhandkonto zu entrichten. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung wird den Cumulus Fonds Angermünde Anlegern die gerichtliche Geltendmachung der vollen Haftungssumme in Aussicht gestellt.
Cumulus Fonds Angermünde: Insolvenzverwalter fordert fünfstelligen Betrag
Ausweislich des Schreibens des Insolvenzverwalters beläuft sich der der Zahlungsaufforderung zugrunde liegende Darlehensbetrag, den die Landesbank Baden-Württemberg dem Cumulus Fonds Angermünde gewährt hat, auf € 10.328.096 00. Bezogen auf die Gesellschaftsbeteiligung des Beispielsanlegers in Höhe von 0 14 % ergäbe sich somit eine Zahlungsaufforderung an den Beispielsanleger Cumulus Fonds Angermünde in Höhe von € 14.099 79.
Bei einer Zahlung bis zum 15.11.2012 würde sich der Zahlungsanspruch des Beispielsanlegers auf € 9.164 86 und bei einer Zahlung bis zum 15.12.2012 auf € 10.574 84 belaufen.
Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wurde hier das Insolvenzverfahren auf Antrag der LBBW eröffnet. Bei dieser Bank hatte der Cumulus Fonds Angermünde Kredite aufgenommen. Die LBBW wollte nun wohl das Risiko vermeiden, das Geld selbst bei den Anlegern einzutreiben, sondern hat über den Umweg des Insolvenzverfahrens Risiken und Kosten auf die Fondsebene und damit auf alle Gesellschafter verlagert. Hier bestehen erhebliche Risiken für die LBBW.
Cumulus Fonds Angermünde: Keine Sanierungsbemühungen ersichtlich
Nach Kenntnis unserer Kanzlei, die bereits über 200 Anleger des Cumulus Fonds Angermünde vertritt, hat der Insolvenzverwalter keine Sanierungsbemühungen unternommen. Eine Sanierung wäre sinnvoll und wohl auch möglich gewesen, denn der Fonds hat Mieteinnahmen von über € 500.000 p.a. Der einzige nennenswerte Gläubiger ist hier die LBBW. Diese betreibt nun zusammen mit dem Insolvenzverwalter ohne Not die Zerschlagung des Fonds. Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass „die Verwertung des Fonds betrieben wird“. Über die Höhe des zu erwartenden Erlöses wird keine Aussage getroffen. Nach den uns vorliegenden Informationen beträgt der Wert der Immobilie ca. € 3.800.000,-. Hinzu kommt, dass die Restschuld der Bank nur noch ca. € 8.000.000,- beträgt. Der Insolvenzverwalter möchte jedoch den ursprünglichen Darlehensnennbetrag von € 10.328.096,- bei den Gesellschaftern eintreiben und darüber hinaus die Immobilie verwerten.
Cumulus Fonds Hettstedt: Landgericht Frankenthal weist Klagen der Bank gegen Cumulus Anleger ab
Unsere Kanzlei, die derzeit über 200 Anleger des Cumulus Fonds Angermünde vertritt, hatte auf diesem Portal auch über die Verfahren der innenfinanzierenden Bank beim Cumulus Fonds Hettstedt berichtet. Dort hatte die Bank hunderte Anlegerinnen und Anleger verklagt. Das Landgericht Frankenthal hat die Klagen der Bank abgewiesen. Wir haben zahlreiche Anleger in diesen Verfahren vertreten. Das Landgericht hat festgestellt, dass die Bank an der sittenwidrigen Schädigung der Anleger mitgewirkt hat. Die Initiatoren haben erhebliche Zwischenveräußerungsgewinne vereinnahmt, wodurch den Anlegern ein erheblicher Schaden entstanden ist. Da auch im Cumulus Fonds Angermünde Zwischengewinne geflossen sind, gehen wir davon aus, dass auch hier Schadensersatzansprüche gegen die innenfinanzierende Bank (LB BW) bestehen.
Nun hat das OLG Zweibrücken in seinen Musterverfahren im Mai 2012 entschieden, die Urteile des Landgerichts Frankenthal aufzuheben. Das OLG hat hier sehr bankenfreundlich entschieden, da es keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Bank gesehen hat. Über diese Rechtsfrage wird nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben.
Durchsetzbarkeit der LBBW Zahlungsansprüche offen
Ob die LBBW im Falle des Cumulus Fonds Angermünde ihre Zahlungsansprüche gegen die Gesellschafter durchsetzen kann, ist damit noch nicht geklärt. Der Insolvenzverwalter stellt nun aber die Haftung der Anleger als zweifelsfrei dar und bietet den Anlegern einen regelrechten „Druckvergleich“ mit kurzen Fristen an. Dies obwohl die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Haftung der Anleger noch aussteht.
Anleger des Cumulus Fonds Angermünde, die einen Vergleich mit der Sparkasse Rhein Neckar Nord geschlossen und die Fondsbeteiligung übertragen haben, sollten beachten, dass hier ein Freistellungsanspruch gegenüber der Sparkasse RNN besteht.
Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Anleger des Cumulus Fonds Angermünde sollten die gegen sie erhobene Zahlungsaufforderung nicht ohne weiteres hinnehmen, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Über unser Kontaktformular haben betroffene Anleger des Cumulus Fonds Angermünde die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen zu informieren und sodann die gegen die erhobene Zahlungsaufforderung bestehenden rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.