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Datenleck bei Fahrrad-XXL: Diese Rechte haben Betroffene

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 08. November 2023

Laptop-Smartphone-Passwort-Login

Die Fahrrad-XXL.de GmbH & Co. KG hat Kundinnen und Kunden über eine Datenpanne informiert, bei der E-Mail-Adressen und Passwörter abgeflossen sind. Wir erläutern den Betroffenen ihre Rechte auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung.

Der Online-Fahrradhändler Fahrrad-XXL.de hat seine Kundinnen und Kunden per E-Mail darüber informiert, dass es am 20.10.2023 zu einer Sicherheitsverletzung gekommen sei. Daraufhin seien alle Passwörter zurückgesetzt worden.

Was kann man im Falle eines Datenlecks tun?

Wer eine offizielle Benachrichtigung erhalten hat, ist von dem Datenleck bei Fahrrad-XXL betroffen und sollte in der Zeit nach dem Datenleck auf verdächtige Aktivitäten achten und darüber hinaus Passwörter ändern, bei der Erstellung auf ein sicheres Passwort achten und auf jeder Website ein anderes Passwort verwenden. Darüber hinaus können Sie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Datenleck bei Fahrrad-XXL: So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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Sie haben Fragen zum Datenleck bei Fahrrad-XXL? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann