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Datenleck Check 24: Diese Rechte haben Betroffene eines Datenlecks

Veröffentlicht von Julia Markanday am 18. September 2024

Der Chaos Computer Club (CCC) hat gravierende Sicherheitslücken bei den Kreditvermittlern Check24 und Verivox aufgedeckt. Sensible Kundendaten wie Einkommensangaben, Kontonummern und andere persönliche Daten konnten zeitweise öffentlich zugänglich heruntergeladen werden. Wir informieren über die rechtlichen Möglichkeiten für potenziell Betroffene.

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Datenleck Check 24: Das ist passiert

Die Sicherheitslücken im Bereich der Kreditvermittlung könnten laut Correktiv bis zu Millionen Menschen betroffen haben. Bei Verivox handelt es sich nicht um den ersten Datenschutzvorfall – bereits im Juni 2023 wurde ein Datenleck bei Verivox bekannt. Ein IT-Experte des CCC hatte die technischen Fehler bei Check 24 entdeckt. Das Vergleichs- und Vermittlungsportal bestätigte, dass die Sicherheitslücken nach Hinweisen des CCC geschlossen wurden. Bei Check24 gab es eine zweite Lücke, die noch mehr sensible Daten enthielt. Wie lange die Lücken bestanden und wie viele Nutzer betroffen waren, ist unklar, bei Verivox sollen es bis zu 75.000 Datensätze gewesen sein. Durch das Datenleck bei Check 24 waren unter anderem folgende Daten offen einsehbar:

  • Name
  • Adresse
  • Einkommen
  • Zahl der Kinder
  • Arbeitsverhältnis

Im Gegensatz zu Verivox gab es bei Check24 noch eine zweite Sicherheitslücke, die mehr IT-Know-how erforderte. Diese betraf noch umfangreichere Daten aus Kreditangeboten von Banken und umfasste neben dem Namen und Angaben zum Arbeitsverhältnis auch Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Haushaltsnettoeinkommen, ob die Person bereits Kredite abgeschlossen hat und Details aus den Kreditangeboten wie beantragte Kreditsumme, Raten sowie Kontodaten inklusive IBAN.

Was können Betroffene jetzt tun?

Betroffene Kunde und Kundinnen können jetzt noch mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen. Diese sind:

  • Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

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Julia Markanday Rechtsanwältin

Autor:in

Julia Markanday, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann