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Datenleck Deutsche Leasing: Diese Rechte haben Betroffene

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 05. September 2023

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Die Sparkassen-Tochter Deutsche Leasing gibt aktuell bekannt, dass durch einen Hackerangriff vor einigen Monaten ein Datenleck entstanden ist und entwendete Daten nun im Darknet aufgetaucht sind. Betroffenen sollen schriftlich informiert werden. Wir erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben.

Die Sparkassen-Tochter Deutsche Leasing gibt aktuell bekannt, dass durch einen Hackerangriff vor einigen Monaten ein Datenleck entstanden ist und entwendete Daten nun im Darknet aufgetaucht sind. Betroffenen sollen schriftlich informiert werden. Wir erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben.

Das sind die potentiell Betroffenen

Nach dem Hacker-Angriff vor rund drei Monaten wurde der Zugang zu den Systemen gesperrt und IT-Forensiker und Sicherheitsberater eingeschaltet. Tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden für mehrere Tage nach Hause geschickt. Das Unternehmen teilte zunächst mit, es sei unklar, ob bei dem Cyberangriff Daten entwendet wurden. Auf ihrer Website teilt die Deutsche Leasing aktuell mit, dass die jetzt im Darknet identifizierten Dokumente auch personenbezogene Daten enthalten. Die Betroffenen seien umgehend informiert worden. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass weitere personenbezogene Daten abgeflossen und veröffentlicht worden seien.

Zu dem potentiell betroffenen Personenkreis gehören unter anderem:

  • Ehemalige Mitarbeitende oder ehemalige Gremienmitglieder
  • Bewerberinnen oder Bewerber
  • Mitarbeitende oder ehemalige Mitarbeitende von Refinanzierungspartnern
  • Kunden und Kundinnen
  • Hersteller, Händler und Dienstleister

Daten, die öffentlich einsehbar sind, könnten etwa für Spam, Phishing-Attacken oder Identitätsdiebstahl genutzt werden. Im Falle von Phishing-Attacken versuchen Betrüger mittels täuschend echter E-Mails, Nachrichten oder Anrufe, weitere Nutzerdaten wie Kreditkarteninformationen oder andere Zahlungsinformationen zu ergattern. Sollte es zu einem Datenleck kommen, sollten Nutzer*innen daraufhin besonders achtsam mit unerwarteten E-Mails oder Mitteilungen umgehen.

Deutsche Leasing Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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Sie haben Fragen zum Deutsche Leasing Datenleck? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann