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Datenleck Raisin Pension – Ansprüche vor Verjährung prüfen lassen

Veröffentlicht von Ann-Kathrin Faszl am 09. September 2024

DSGVO-Datenschutz-Datenschutzrecht

Das Raisin Pension Datenleck war ein Datenschutzvorfall im Jahr 2021 bei der deutschen Investmentplattform Raisin Pension GmbH, die unter anderem Renten- und Altersvorsorgeprodukte anbietet. Im August 2021 wurde bekannt, dass sensible Kundendaten aufgrund einer Sicherheitslücke für einen gewissen Zeitraum öffentlich zugänglich waren. Betroffene Kundinnen und Kunden können mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche nur noch bis Ende 2024 prüfen lassen.

Datenleck Raisin Pension: Darum ging es

Die Sicherheitslücke entstand durch eine Fehlkonfiguration in der IT-Infrastruktur von Raisin, die es externen Dritten ermöglichte, auf diese sensiblen Daten zuzugreifen. Raisin hat sich entschuldigt und die betroffenen Kunden informiert. Betroffen waren Kunden von Raisin Pension, die das Altersvorsorgeprodukt „Raisin Pension“ nutzen. Durch das Datenleck waren persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Kontonummer und Höhe der Rentenbeiträge einsehbar. Der Vorfall hat bei den Kundinnen und Kunden Besorgnis über den Schutz ihrer persönlichen Daten ausgelöst.

Was können Betroffene jetzt tun?

Zum Ende des Jahres 2024 droht Verjährung: Betroffene Kunde und Kundinnen können jetzt noch mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen. Diese sind:

  • Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Ann-Kathrin Faszl Rechtsanwältin

Autor:in

Ann-Kathrin Faszl, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann