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Datenpanne beim Landratsamt Lörrach: Mehr als 56.000 Betroffene

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 07. Februar 2024

DSGVO-Datenschutz-Datenschutzrecht

Zehntausende Eigentümer*innen von Grundstücken des Landkreises Lörrach sind von einem Datenleck betroffen. Die Daten waren über ein Geoportal beim Landratsamt Lörrach gespeichert und über eine Suchmaschinenabfrage öffentlich einsehbar. Betroffene können ihre rechtlichen Möglichkeiten auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung kostenlos prüfen lassen.

Datenpanne beim Landratsamt Lörrach: Das ist passiert

Das Landratsamt Lörrach hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass geschützte Daten im Liegenschaftskataster öffentlich einsehbar waren. In dem internen Mitarbeitersystem sind zusätzlich zu den öffentlichen Informationen des Liegenschaftskatasters auch Eigentümerdaten gespeichert. Diese waren aufgrund einer fehlerhaften Einstellung nicht passwortgeschützt. Über eine Suchmaschinenabfrage oder eine kostenlose Geoinformationssoftware waren die Daten dann öffentlich zugänglich. Die Daten umfassen:

  • geografische Lage und Größe des Flurstücks,
  • Namen des Eigentümers bzw. der Eigentümerin,
  • Geburtsdatum des Eigentümers bzw. der Eigentümerin.

Das Landratsamt warnt in seiner Pressemitteilung auch davor, dass die Daten für betrügerische Zwecke missbraucht werden könnten.

Was können Betroffene jetzt tun?

Nach Recherchen des SWR sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis Lörrach betroffen, darunter knapp 1.000 Firmen und mehr als 56.000 Privatpersonen. Es wird empfohlen, nach dem Ereignis auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Außerdem können mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geprüft werden:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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